Kreditversicherungen fix in Gesamtkosten bzw. Effektivzins einrechnen

Wien (OTS) - Es gibt beträchtliche Prämien- und Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Tarifen bei Kreditrestschuldversicherungen. Das zeigt ein aktueller AK Vergleich. Es gibt gesetzlichen Regelungsbedarf, um die Nebenkosten durch Kreditversicherungen transparenter zu machen. Die AK verlangt: Eine Kreditversicherung, egal, ob freiwillig abgeschlossen oder verlangt, soll immer in den Effektivzinssatz bzw. in die Gesamtkosten eingerechnet werden.

Derzeit sind die Prämien für Kreditversicherungen nur dann verpflichtend in die Kreditkosten und im Effektivzinssatz einzurechnen, wenn die Bank den Abschluss einer Versicherung verlangt hat. Die AK registriert in der Beratung von KreditnehmerInnen immer wieder Probleme mit Kreditversicherungen. Ein Hauptpunkt der Beschwerden: teure Prämien für Kreditversicherungen sind zu bezahlen – sehr häufig als hohe Einmalprämie zu Vertragsbeginn, die dem Kreditbetrag zugeschlagen wird. Die betroffenen KonsumentInnen berichten immer wieder, dass der Vertragsabschluss der Versicherung nicht freiwillig war; trotzdem ist die Prämie nicht in die Gesamtkosten bzw. den Effektivzinssatz eingerechnet.

Die AK fordert, dass die dehnbare Bestimmung zu freiwilligen Vertragsabschlüssen fällt und eine Kreditversicherung – egal, ob freiwillig abgeschlossen oder verlangt – immer im Effektivzinssatz bzw. in den Gesamtkosten einzurechnen ist. Das soll in der EU VerbraucherInnenkreditrichtlinie oder dem österreichischen VerbraucherInnenkreditgesetz geregelt werden.

Eine weitere konsumentenfreundliche Forderung besteht darin, dass hohe Einmalprämien nicht auf den Kreditbetrag aufgeschlagen werden dürfen – das soll gesetzlich verboten werden. Ein Beispiel: Beträgt die Kreditsumme 10.000 Euro und die Einmalprämie einer Kreditversicherung 1.000 Euro, so sollte der Prämienbetrag nicht zu den 10.000 Euro addiert werden. Denn beträgt der Kreditbetrag 11.000 Euro, dann ist die Einmalprämie de facto kreditfinanziert – der/die Kreditnehmer/in zahlt nämlich Zinsen und Spesen, die sich aus der Berechnungsbasis von 11.000 Euro ergeben.

SERVICE: Die AK Erhebung zu den Kreditrestschuldversicherungen sowie informative FQAs finden Sie unter
https://www.arbeiterkammer.at/kreditrestschuldversicherung.