Auch an der Wall Street herrscht weiter angespannte Ruhe vor dem G20-Gipfel am Wochenende. Am Donnerstag taxierte der Broker IG den US-Leitindex Dow Jones Industrial eine Dreiviertelstunde vor Handelsbeginn 0,09 Prozent tiefer auf 26 513 Punkte.

Am vergangenen Freitag hatte sich der Dow noch seinem Rekordhoch vom Oktober 2018 bei 26 951 Punkten angenähert, bevor die Anleger zuletzt etwas in die Defensive gingen. Auch ein positiver Pressebericht aus Hongkong trieb sie nun nicht zurück an den Markt.

Die USA und China haben sich laut der "South China Morning Post" auf einen "vorläufigen Burgfrieden" in ihrem Handelskrieg und eine Wiederaufnahme der Verhandlungen geeinigt. Unter Berufung auf nicht genannte Quellen berichtete die Zeitung gemeinsam mit der US-Publikation "Politico", US-Präsident Donald Trump habe zugesagt, die angedrohte Ausweitung der Strafzölle auf alle Importe aus China zu verschieben. Das sei Bedingung von Chinas Staats- und Parteichef Xi Jinping für das Treffen am Samstag in Osaka in Japan gewesen.

Die Finanzmärkte erhofften sich eine Lösung aller Probleme, schrieb Sintje Boie von der Hamburg Commercial Bank. Ein wirklicher Durchbruch sei jedoch nicht in Reichweite, zu weit lägen die Positionen auseinander. Der Handelskonflikt werde auch in den kommenden Monaten wesentlicher Risikofaktor bleiben.

Unter den Einzelwerten sollten Boeing genau im Auge behalten werden, die vorbörslich mit teils deutlichen Verlusten auffielen. Dem US-Luftfahrtkonzern droht eine weitere Verschiebung des Flugverbots für seine Flugzeuge der Baureihe 737 Max. Die US-Luftfahrtbehörde FAA fand nach eigenen Angaben bei den Unglücksjets ein mögliches Risiko, das zunächst behoben werden müsse.

Ford legten dagegen nach einer Empfehlung der Credit Suisse und Ankündigung von Stellenstreichungen etwas zu./ag/mis

 ISIN  US2605661048  US6311011026  US78378X1072

AXC0172 2019-06-27/14:22

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.