AK fordert gesetzliche Änderungen, damit es bei rückwirkender Auszahlung zu keinen ungerechtfertigten Steuernachzahlungen kommt

Wien (OTS) - Die Krone berichtet auf den Ombudsfrau-Seiten von einem Fall, bei dem ein Leser wegen einer Gesetzeslücke Einkommenssteuer nachzahlen musste – für Bezüge, die er nie bekommen hatte. Auch der Arbeiterkammer sind solche Fälle bekannt. Sie betreffen etwa Rehageld-Bezieher, die nach einem längeren Rechtsstreit doch die Invaliditätspension zugesprochen bekommen. Sie müssen defacto die gesamte Pensionsnachzahlung versteuern, obwohl ihnen nach Rückzahlung des Rehagelds wenig bis nichts davon bleibt. „Die Steuerfallen beim Rehageld gehören beseitigt. Hier ist eine rasche Lösung notwendig“, appelliert AK Präsidentin Renate Anderl ans Parlament.

Vor allem längere Verfahrensdauern und geballte, rückwirkende Auszahlungen können zu ungerechtfertigten Steuernachforderungen führen. „Wir fordern eine Gesetzesänderung und werden einen Vorschlag dazu vorlegen. Die derzeitige Regelung ist ungerecht“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. In der AK schätzt man, dass seit 2014 bis zu 5.000 Personen betroffen sein könnten. Daher braucht es eine rückwirkende Sanierung des Gesetzes, um zu verhindern, dass Steuern für Einkommen bezahlt werden, die defacto nicht bezogen worden sind.