Informationen für die Antragstellung und Abrechnung sind auf der Webseite des Ministeriums abrufbar

Wien (OTS) - Von 25.7. bis 30.9.2020 ist die Sommer-Sonderbetreuungszeit in Kraft. „Um Betriebe bei der Antragstellung und Abrechnung zu unterstützen, ist ab sofort die neue Richtlinie online“, so Arbeits-, Familien- und Jugendministerin Christine Aschbacher. Anträge für die Rückerstattung können schon jetzt, spätestens jedoch bis 31.10.2020 bei der Bundesbuchhaltungsagentur eingereicht werden. Auf der Website des Ministeriums ist nun unter [www.bmafj.gv.at] (http://www.bmafj.gv.at) neben den FAQ zur Sommer-Sonderbetreuungszeit auch die Richtlinie abrufbar. Antragsteller können sich hier informieren, welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

Über 24.000 Familien haben die bisherige Sonderbetreuungszeit genützt. Damit konnten mehr als 28.000 Kinder und Angehörige betreut werden. Das erfolgreiche Konzept wurde beibehalten. Auch die Sommer-Sonderbetreuungszeit ist für drei Wochen möglich und kann flexibel – wochen-, tage- und halbtageweise – genützt werden. Neu ist: Sind Schulen oder Kindergärten ferienbedingt (nicht coronabedingt) geschlossen und besteht eine Notwendigkeit der Kinderbetreuung, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sommer-Sonderbetreuungszeit beantragen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten auf Antrag wieder ein Drittel des Entgelts vom Bund refundiert.