BERLIN (dpa-AFX) - Die Autobahngesellschaft des Bundes plant im ersten Quartal 2022 eine Weiterentwicklung der Autobahn App. Ziel sei es, die App "noch nutzerfreundlicher und serviceorientierter" zu gestalten, teilte ein Sprecher der Autobahn GmbH auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Bei der App 2.0 sollten neue Features viele bisherige Reaktionen der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigen.

Geplant seien Funktionen, die den Service für die Nutzerinnen und Nutzer maßgeblich verbesserten. Ein Beispiel seien "dynamische Informationen" für Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer. Dabei sollen bundesweit freie Stellplätze auf Lkw-Parkplätzen angezeigt werden.

Die Autobahn App sei bislang mehr als 420 000 mal installiert worden, hieß es. Dies sei eine "deutlich positive Resonanz". Für die Fortentwicklung der App gelte der Grundsatz "Evolution statt Revolution". Die App solle Schritt für Schritt zielgenau und kosteneffizient um weitere Funktionen erweitert werden.

Die App war vor drei Monaten gestartet. Ziel der Autobahngesellschaft ist es, dass Autofahrer mehr und bessere Informationen über die Verkehrslage bekommen sollen, etwa über Umleitungen und darüber, wann Baustellen oder Unfallstellen wieder aufgelöst werden. Die App zeigt außerdem an, wo und welche Art von Ladesäulen es für Elektroautos gibt. Eine eigenständige Zielführung ist nicht möglich, sondern eine Routenplanung mit anschließender Navigation durch einen vorinstallierten Anbieter - Google Maps oder Apple Karten.

Genau das bemängeln Nutzer etwa in Bewertungen im App Store von Apple, daher sei die App überflüssig. Im Google Play Store sowie im App Store von Apple bekommt die Autobahn-App eine vergleichsweise schwache Nutzerbewertung.

Der Bund hatte für die Entwicklung der Autobahn-App rund 1,2 Millionen Euro ausgegeben, wie das Bundesverkehrsministerium in seiner Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage mitgeteilt hatte. Der Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar hatte kritisiert: "Mehr als eine Million Euro für eine App ohne jeglichen Mehrwert - das ist eine Posse und damit ein Fall für den Rechnungshof."/hoe/DP/nas

AXC0018 2021-10-24/14:15

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