Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat von der in der Krise steckenden Wiener Autobank ultimativ verlangt, frisches Kapital aufzustellen - andernfalls drohen Abwicklung und Lizenzverlust. Dieser Behördenauflage kommt die Bank jetzt nach, für den Nachmittag des 29. Jänner ist eine virtuelle außerordentliche Hauptversammlung anberaumt. Ort des um 15 Uhr beginnenden Aktionärstreffens ist die BDO Austria Wirtschaftsprüfung.

Zur Beschlussfassung steht eine Herabsetzung des Grundkapitals zur Deckung eines sonst auszuweisenden Bilanzverlusts an, also ein Kapitalschnitt. Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, geht es um eine Kapitalherabsetzung von 17,651.985 Euro (um 11,032.491) auf 6,619.494 Euro im Verhältnis 8 zu 3, womit jeweils 8 bestehende Stückaktien zu 3 Stückaktien zusammengelegt werden.

Vor allem aber muss in der Folge, wie von den Behörden verlangt, frisches Kapital aufgestellt werden.

Die kleine Wiener Bank ist in München und Wien börsennotiert. Im Wesentlichen geht es bei der - aufgrund eines Bescheids der FMA angeordneten - Sonderhauptversammlung also um eine angeordnete Kapitalerhöhung um 12,8 Mio. Euro. Gibt es dazu keinen externen Investor, muss das Geld von den bestehenden Anteilseignern kommen. Eine erste Tranche von zumindest 8,3 Mio. Euro muss bis längstens 31. Mai d. J. stehen, die zweite bis Ende Jänner kommenden Jahres.

Für den Fall einer abschlägigen Entscheidung, also wenn die HV jetzt Ende Jänner keine Kapitalerhöhung beschließt, holt sich die Bank über eine Satzungsänderung gleich das Plazet für eine allfällige Abwicklung der Bankgeschäfte der Gesellschaft.

Als 5. Tagesordnungspunkt steht der Widerruf der Bestellung von Eduard Unzeitig als Mitglied des Aufsichtsrats an. Auch das hatten die FMA-Aufseher verlangt.

rf/kre

 ISIN  AT0000A0K1J1
 WEB   http://www.autobank.at

Copyright APA. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA ist nicht gestattet.