FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin weist darauf hin, dass sie "Bitcoin TradeRobot" keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (22.01.2019)

AXC0241 2019-01-22/17:40

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