FRANKFURT (BaFin) -

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 25. Juni 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der STARAMBA SE festgesetzt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (09.08.2019)

AXC0133 2019-08-09/12:40

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