FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Inertia Finance keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (15.03.2022)

AXC0202 2022-03-15/11:40

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