BaFin News: NEXO-Group, Berlin, kein nach § 32 KWG zugelassenes Unternehmen
14.02.2020 | 10:30
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass die NEXO GROUP mit angeblichem Firmensitz in Berlin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (14.02.2020)
AXC0113 2020-02-14/10:30
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