BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an

FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Juni 2019 gegenüber der Tokkata Software GmbH i. G., Berlin angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäftes sofort einzustellen.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.08.2019)

AXC0196 2019-08-16/16:45

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