Gut viereinhalb Jahre nach Auffliegen des
Dieselskandals verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag
(11.00 Uhr) das erste höchstrichterliche Urteil. Damit entscheidet
sich, ob der Hersteller VW betroffenen Autobesitzern
wegen der illegalen Abgastechnik Schadenersatz zahlen muss. Die
obersten Zivilrichter in Karlsruhe geben die Linie vor für die
vielen Tausend noch laufenden Verfahren gegen den Wolfsburger
Autokonzern. Zentrale Frage ist, ob VW wegen vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung die Autos zurücknehmen muss. Außerdem ist
offen, ob die Käufer den vollen Preis zurückbekommen oder nur einen
Teil davon. (Az. VI ZR 252/19)
Im konkreten Fall hatte der Besitzer eines gebrauchten VW Sharan aus
Rheinland-Pfalz geklagt. Er sieht sich von Volkswagen
getäuscht und will den kompletten Kaufpreis für sein Auto
wiederhaben. Volkswagen bestreitet, dass den Käufern durch die
illegale Abgastechnik überhaupt ein Schaden entstanden ist. Die
BGH-Richter hatten in der Verhandlung vor knapp drei Wochen erkennen
lassen, dass dem Kunden aus ihrer Sicht Schadenersatz zusteht -
allerdings mit Abzug einer sogenannten Nutzungsentschädigung für die
gefahrenen Kilometer. So hatte es zuvor auch das Oberlandesgericht
Koblenz entschieden./eni/sem/DP/he
ISIN DE0007664039
AXC0058 2020-05-25/05:51
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