Der Bundesgerichtshof hat bei seinem Grundsatzurteil zugunsten von VW -Kunden im Abgasskandal eine gezielte Täuschungsstrategie durch den Wolfsburger Autokonzern festgestellt. "Das Verhalten der Beklagten ist als sittenwidrig zu bezeichnen", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Stephan Seiters, am Montag in der Begründung der Entscheidung. Volkswagen habe "im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste Täuschung" des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gehandelt. Und das Unternehmen habe "systematisch und langwierig Fahrzeuge in Verkehr gebracht", deren Motorsteuerungs-Software für die Täuschung programmiert worden war.

Der BGH gehe von einer "strategischen Unternehmensentscheidung durch arglistige Täuschung der Genehmigungsbehörde" aus. "Ein solches Verhalten ist mit den grundlegenden Werten der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren", betonte Seiters.

Das höchste deutsche Zivilgericht machte den Weg für Schadenersatz von VW für Zehntausende Diesel-Fahrer frei. In seinem ersten Urteil zum Dieselskandal stellte der BGH fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen./jap/DP/men

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AXC0176 2020-05-25/11:48

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