Erstes Ausführungsgesetz zur Sicherung der Holzkraftwerke tritt am 1. September in Kraft

Wien/Niederösterreich (OTS) - Als erstes Bundesland hat Niederösterreich am 13. Juni 2019 unter dem Titel Biomasseförderungsgesetz NÖ das Ausführungsgesetz zum Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz beschlossen. Das Gesetz orientiert sich inhaltlich sehr stark am Grundsatzgesetz. Auch die Möglichkeit statt eines Brennstoffnutzungsgrades von 60 % den Einsatz von 50 % Schadholz nachzuweisen ist vorgesehen. Ein wichtiger Punkt für die Niederösterreichischen Holzkraftwerke, wie Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft betont: „Dass das Land Niederösterreich die im Grundsatzgesetz vorgeschlagene Schadholzregelung umsetzt, ist von sehr großer Bedeutung, sowohl für die Holzkraftwerke als auch für die Forstwirtschaft. Niederösterreich wurde in den letzten Jahren schwer von der Borkenkäferkatastrophe getroffen. Durch das Grundsatzgesetz besteht jetzt weiterhin die Möglichkeit das anfallende Schadholz nutzbringend einzusetzen und aufzuarbeiten.“ Aber Kirchmeier äußert auch Kritik: „So sehr ich den Beschluss des Biomasseförderungsgesetzes begrüße, muss ich doch darauf hinweisen, dass die Tarifhöhen leider trotz unserer Einwände zu niedrig sind. Das wird sehr rasch zu einem Problem werden, da das Gesetz etlichen Anlagen nichts nützen wird und diese nicht weiterbetrieben werden können. Es wird daher trotz des Gesetzes zu einem Rückgang der Ökostromproduktion kommen. Dennoch hoffe ich, dass die anderen Bundesländer sich Niederösterreich zum Vorbild nehmen und ähnlich rasch ihre Ausführungsgesetze beschließen. Sinn machen die gesetzlichen Regelungen aber nur, wenn das ursprünglich kommunizierte Ziel, nämlich alle Anlagen in Betrieb zu halten, auch erreicht wird.“ Und auch an die Bundespolitik richtet Kirchmeier einen Appell: „Das Grundsatzgesetz ist im Licht der politischen Entwicklungen der letzten Wochen wichtiger denn je, denn das für 2020 angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich verzögern. Wir brauchen daher jetzt rasche Maßnahmen, um auch die Holzkraftwerke mit Tarifende im Jahr 2020 und danach wirtschaftlich abzusichern. Das Grundsatzgesetz muss daher unbedingt bis zum Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes verlängert werden.“