Der Baukonzern Porr hält die Rücktrittserklärung der Brenner-Basis-Tunnel-Projektgesellschaft BBT SE für "eindeutig rechtswidrig" . Der Bauvertrag zwischen der ARGE H51 Pfons-Brenner und der BBT SE sei weiterhin aufrecht, hielt die Porr als Teil der Arbeitsgemeinschaft am Mittwoch in einer Aussendung fest. Der Baukonzern kündigt an, rechtlich gegen die BBT SE vorzugehen. Dem Tunnelprojekt drohen damit Verzögerungen und höhere Kosten.

Porr-Chef Karl-Heinz Strauss verwies auf ein Rechtsgutachten des Universitätsprofessors Andreas Kletecka, das vor doppelten Kosten warnt. "Bei einer rechtswidrigen Auflösung müsste die BBT auf jeden Fall den Vertrag mit der ARGE und allenfalls auch einen zweiten Vertrag mit einem neuen Auftragnehmer erfüllen. Die BBT hätte nicht nur den Gewinnentgang, sondern auch alle Kosten für die permanente Leistungsbereitschaft des gesamten ARGE-Belegschaft und der ARGE-Technik zu bezahlen. Das kann schon in die Nähe der ursprünglichen Auftragssumme kommen".

Porr bezeichnete die Vertragsauflösung als "höchst unverantwortlich gegenüber den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern". Der Baukonzern hält nun einen weiteren jahrelangen Verzug und "Kostensteigerungen in vielfacher Millionenhöhe" für unvermeidlich. Strauss wirft der Projektgesellschaft Aufsichtsfehler vor. "Seit nunmehr mindestens zwei Jahren wissen Vorstand und Aufsichtsrat der BBT SE, dass sie bei der Ausschreibung einen Fehler gemacht haben, der die Sicherheit des Tunnels gefährden würde."

Bei dem 966 Mio. Euro schweren Baulos handelt es sich um den größten Bauabschnitt auf österreichischem Projektgebiet. Die Porr ist mit ungefähr der Hälfte der Auftragssumme an der ARGE H51 beteiligt. Gestritten wird unter anderem um falsch konstruierte Außenringe des Tunnelschachts, sogenannte Tübbinge. Laut Porr wurden die technischen Anforderungen dafür schon bei der Ausschreibung falsch projektiert. Die Sachlage sei von der ARGE H51 in der Öffentlichkeit jedoch einseitig und sehr vereinfacht dargestellt und nur auf das Thema Tübbinge beschränkt worden, hieß es seitens der BBT SE. Hauptgrund für die Vertragsauflösung seien jedoch vielmehr "die endgültige Leistungsverweigerung und Leistungsverzögerungen" und der nunmehr "eingetretene Vertrauensverlust". Die BBT SE wollte keine Einzelheiten über die verschiedenen Rechtsstandpunkte der Vertragspartner mit Ausnahme des Tübbingsystems öffentlich machen, um "die ARGE H51 vor Reputationsschäden zu schützen und dem angedrohten Gerichtsprozess nicht vorzugreifen".

(GRAFIK 1245-20) pro/ivn

 ISIN  AT0000609607
 WEB   http://www.porr-group.com

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