Der notwendige Neustart der Wirtschaft muss auch mit einer höheren Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente einhergehen, fordert WKS-Präsident Peter Buchmüller.

Salzburg (OTS) - Der Salzburger Wirtschaftskammerpräsident spricht dabei die Tatsache an, dass zwar die Arbeitslosigkeit hoch ist, Unternehmer aber aus diesem Pool kaum neue Fachkräfte gewinnen können. „Es fehlen die Anreize, einen Job anzunehmen“, gibt Buchmüller die Erfahrung vieler Unternehmer wieder. „So gesehen, sind aktuelle Forderungen nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes erst recht wieder kontraproduktiv. Denn schon jetzt sorgt eine Reihe von Faktoren dafür, dass zu wenig Dynamik am Arbeitsmarkt entsteht.“

Eine der Ursachen sind die sehr großzügig gestalteten Zumutbarkeitsbestimmungen. Noch immer wird die Vermittlung durch einen strengen Berufs- und Entgeltschutz verhindert, und das mitten in einer nie dagewesenen Rekordarbeitslosigkeit, die sich möglicherweise die nächsten Jahre hinziehen wird, wenn es, begleitend zu einem Aufschwung, nicht zu einer Reform der Arbeitsmarktpolitik kommt. „Erfreulicherweise denkt Arbeitsminister Kocher bereits in die richtige Richtung“, erklärt Buchmüller im Hinblick auf Überlegungen Kochers, das Arbeitslosengeld degressiv zu staffeln – eine Forderung, welche die WKS schon seit Jahren erhebt.

WKS-Präsident Buchmüller will eine Diskussion anstoßen. „Wir müssen auch in der Arbeitsmarktpolitik flexibler reagieren. Wir können nicht mit alten Regeln aus den Zeiten der Hochkonjunktur die neuen Probleme der Post-Covid-Phase lösen. Diese Regeln müssen überarbeitet werden. Sonst droht eine lange und teure Sockelarbeitslosigkeit.“

Die Wirtschaftskammer Salzburg fordert daher:


  • Eine degressive Staffelung des Arbeitslosengeldes:
    aufkommensneutrale Erhöhung in den ersten drei Monaten, Absenkung nach dem dritten und dem sechsten Monat.

  • Eine Anpassung der zumutbaren Wegzeiten auf die im Berufsleben durchaus üblichen Pendelzeiten (3 Stunden täglich bei Vollbeschäftigung).

  • Weiters sollte der Berufsschutz zumindest bei den unter 30-Jährigen wie in der Schweiz ersatzlos gestrichen und der Entgeltschutz auf 100 Tage verkürzt werden.

  • Die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung neben dem Bezug an Arbeitslosenunterstützung sollte überdacht und eingeschränkt werden. Sie hat sich als vermittlungshemmend erwiesen.


Ausdrücklich begrüßt Buchmüller das Programm „Sprungbrett“ von Arbeitsminister Kocher, das mittels Eingliederungsbeihilfe auf die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Betriebe des ersten Arbeitsmarktes zielt. Ebenso wird von ihm die überregionale Vermittlung forciert – richtige Ansätze, denen jetzt auch eine Reform der Vermittlungsbestimmungen folgen sollte.

Eine klare Absage erteilt Buchmüller jedenfalls den Forderungen, die sogenannte Nettoersatzrate, die derzeit bei rund 55% des Letztbezugs liegt, auf 70% zu erhöhen. Ein höheres Arbeitslosengeld ist im Sinne einer zügigen Vermittlung völlig kontraproduktiv:
„Arbeitsmarktpolitik ist nicht dazu da, Arbeitslose vor der Arbeit zu schützen, sondern Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich abzubauen und den Betroffenen zu helfen, Qualifikationen zu erwerben, die gebraucht werden.“