Buwog: Barabfindung für Minderheitsaktionäre mit 29,05 Euro je Aktie festgesetzt
12.08.2018 | 13:42
Die Buwog gibt bekannt, dass der Vorstand gemeinsam mit Vonovia SE als Hauptgesellschafterin der Buwog im Rahmen des eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens heute die angemessene Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von Buwog mit 29,05 Euro je Aktie festgesetzt hat.
Vonovia und der Vorstand von Buwog haben heute darüber hinaus den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz beschlossen.
Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung unterliegen noch einer Prüfung durch die Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer.
Die ordentliche Hauptversammlung von BUWOG, auf der unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter beschlossen werden soll, wird voraussichtlich am 2. Oktober 2018 stattfinden.