Der Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften im Jahr 2004 ist Thema einer umfassenden Klage der damals unterlegenen Bieterin geworden: Die CA Immobilien Anlagen AG (CA Immo) klagt die Republik Österreich und das Land Kärnten auf Schadenersatz. Das hat der Aufsichtsrat der CA Immo am Donnerstag beschlossen. Die Klage ist bereits eingebracht.

Die Bundeswohnungen (Buwog und andere) sind 2004 an ein Konsortium von RLB OÖ und Immofinanz gegangen, die CA Immo als Mitbewerber ging leer aus. Die CA Immo sprach in einer Mitteilung Donnerstagabend von einem Schaden von 1,9 Mrd. Euro.

Um die umstrittene Buwog-Privatisierung geht es aktuell im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und andere.

Anders als in diesem Strafverfahren geht es der CA Immo in ihrem jetzigen Vorgehen gegen Bund und Land Kärnten um eine zivilrechtliche Klage. Als Klagssumme dieser ersten Teilklage ist zunächst eine Million Euro angesetzt worden.

Aus Sicht des Immobilienkonzerns lässt die Gesamtschau der Verfahrensergebnisse den Schluss zu, "dass Amtsträger der Republik Österreich und des Landes Kärnten den Privatisierungsprozess unrechtmäßig beeinflusst" haben, wie der börsennotierte Immobilienkonzern am Abend schrieb.

Das Land Kärnten ist nach Angaben der Immofirma mitbeklagt, "da sich aus dem anhängigen Buwog-Strafverfahren gegen den ehemaligen Finanzminister Grasser sowie die Herren Meischberger, Plech und Hochegger insbesondere wegen Untreue und verbotener Geschenkannahme durch Beamte Hinweise ergeben haben, dass auch Amtsträger des Landes Kärnten einen Vertraulichkeitsbruch zu verantworten haben", wie die CA Immo erläuterte.

In der zunächst nur mit einer Million bezifferten Klagssumme sieht man auch ein nochmaliges Angebot an Republik und Land, eine Prozessvereinbarung abzuschließen. Bisherige Versuche auf eine außergerichtliche Einigung seien zurückgewiesen worden.

Auf den Ausgang des "Grasser-Prozesses" will die CA Immo nicht warten: Weil die Schadenersatzansprüche der CA Immo unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung der Angeklagten im Rahmen des Buwog-Strafverfahrens bestünden, sehe man keine Notwendigkeit, den Ausgang des laufenden Strafverfahrens abzuwarten.

rf/ths

 ISIN  AT00BUWOG001  AT0000641352
 WEB   http://www.buwog.at
       http://www.caimmo.com

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