Verbandsklage bringt wesentlich günstigere und vereinfachte Rechtsdurchsetzung – nun ist der heimische Gesetzgeber gefordert

Wien (OTS) - Die gemeinnützige Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims begrüßt den Vorstoß der EU, nun endlich ein Verbandsklage-System in allen Mitgliedstaaten einzuführen: „Wir erwarten, dass dadurch Verfahren günstiger und effizienter für Betroffene in Massenschadensfällen werden. Es geht hier nicht nur um den VW-Skandal oder den Fall Wirecard, sondern auch um ganz ,alltägliche‘ Probleme wie zuletzt Bank-AGB, die Haftungen der Institute bei Einbrüchen in Safe-Schließfächer zum Nachteil gutgläubiger Kunden de facto ausschließen“, sagen Obmann Oliver Jaindl und Vorstand Manfred Biegler.

Wichtig sei nun, dass bei der Umsetzung der Richtlinie der heimische Gesetzgeber den Kreis der befugten Verbraucherschutzorganisationen nicht auf die üblichen Institutionen beschränkt, sondern mit der Erweiterung der Befugnis auf COBIN claims und anderen Vereine einen lebendigen, von vielen Ideen getragenen Verbraucherschutz in Österreich ermöglicht. Dies würde zu keinen Mehrkosten für die öffentliche Hand führen, da die Verfahrenskosten an sich voraussichtlich ohnehin über die Vereine aufgebracht werden müssen.

COBIN claims hat bisher keinerlei Förderungen in Anspruch genommen und hat es bisher ermöglicht, dass -zig Tausend Personen Zugang zu kollektiver Rechtsdurchsetzung via Anwälte erhalten haben. Mit der Umsetzung der neuen Richtlinie ist dies weniger umständlich und kostenintensiv möglich, da etwa teure Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung bei einer gründlichen Richtlinien-Umsetzung nicht mehr nötig sind. Echte Musterverfahren für eine große Anzahl von Betroffenen können kostengünstig geführt werden, der Einfluss von Prozessfinanzierern (oder Anwälten) auf die Ausgestaltung derartiger Sammelverfahren sinkt dadurch, so die beiden Vorstände.