Teile der in Südafrika verhängten Corona-Restriktionen sind nach Ansicht des obersten Gerichtshof in Pretoria nicht verfassungskonform und daher nichtig. Zur Nachbesserung setzte das Gericht der Regierung eine gut zweiwöchige Frist - solange bleiben die bestehenden Einschränkungen vorerst in Kraft. Das Gremium hatte damit am späten Dienstagabend der Klage einer bisher kaum bekannten Gruppierung namens Liberty Fighters entsprochen. Bestimmte Beschränkungen der verfassungsmäßig verankerten demokratischen Grundrechte stünden rational nicht im Zusammenhang mit einer Begrenzung der Covid-19-Infektionen, hieß es im Urteilsspruch.

Die Kläger hatten sich unter anderem auch an Vorgaben der zuständigen Minister gestoßen, die zum Teil heftig kritisiert und als irrational bezeichnet wurden. Südafrika hatte Ende März im Kampf gegen das Coronavirus landesweit eine strenge Ausgangssperre verhängt - verboten waren zunächst selbst Joggingrunden. Auch der Verkauf von Alkohol und Tabak war untersagt. Am Montag war das fünfstufige Restriktionsverfahren dann auf Stufe drei gesenkt und gelockert worden. Zwar wurde der Alkoholverkauf unter Auflagen wieder erlaubt, der von Tabak aber nicht. Die Tabakindustrie hat dagegen juristische Schritte eingeleitet.

Wirtschaftsexperten sagen dem Land wegen der Restriktionen Jobverluste und den Zusammenbruch vieler kleiner oder mittlerer Betriebe voraus. In Südafrika wurden bislang mehr als 35 800 Fälle von Covid-19 und 755 Todesfälle bestätigt. Auf der Südhalbkugel setzt jetzt der Winter ein. Die Regierung rechnet daher mit einem weiteren Anstieg der Zahlen./rek/DP/jha

AXC0153 2020-06-03/11:03

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