
Das bedeutet das ÖVP-SPÖ-Neos Regierungsprogramm für Ihre Steuer
04.03.2025 | 10:17
Mit 3.3.2025 wurde die Koalition zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS angelobt. Nachfolgend ein Überblick über ausgewählte steuerliche Änderungen, die von Deloitte bzw. tpa analysiert wurden.
DELOITTE
Einkommensteuerrecht
Es soll durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes (Neukodifizierung) sowie der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung (Prüfung der Höhe von zB Veranlagungsfreibetrag und Werbungskostenpauschale oder Reform der außergewöhnlichen Belastungen) kommen.
- Zur Setzung von Leistungsanreizen und um die geleisteten Arbeitsstunden zu erhöhen, sollen ab 2027 Überstunden bzw Zuschläge steuerlich begünstigt werden (vorbehaltlich budgetärer Möglichkeiten).
- Der Zuverdienst von Personen in Alterspension soll ab dem 1.1.2026 neu geregelt werden, ua soll es eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht geben und das Einkommen aus dem Zuverdienst soll mit 25% endbesteuert (Abzugsteuer) sein. Der:die Dienstgeber:in soll nur den halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung zu entrichten haben.
- Für 2025 und 2026 soll eine verbesserte steuerfreie Prämie für Mitarbeiter:innen von bis zu EUR 1.000 eingeführt werden. Eine etwaige Verlängerung über diese Jahre hinaus soll evaluiert werden.
- Die Basispauschalierung inkl Vorsteuerpauschale soll ab 2025 auf EUR 320.000 sowie 13,5% und ab 2026 auf EUR 420.000 sowie 15% angehoben werden.
- Ab 2027 soll die (steuerliche) Luxustangente bei KFZ auf EUR 55.000 angehoben werden. In weiterer Folge soll eine weitere Erhöhung in Richtung EUR 65.000 erfolgen (vorbehaltlich der budgetären Möglichkeiten).
- Unter dem Titel Sonderabschreibungen sollen insgesamt die Abschreibungsdauern evaluiert und Anpassungen auf die tatsächlichen Nutzungsdauern geprüft werden. Dabei sollen Abschreibungen unter möglichst großer Vermeidung von Mitnahmeeffekten und mit Fokus auf Ausrüstungsinvestitionen sowie Bauinvestitionen mit Fokus auf Sanierung geprüft werden.
- Der Grundfreibetrag (Gewinnfreibetrag) soll ab 1.1.2027 auf 15% von Gewinnen bis zu EUR 50.000 angehoben werden, bisher war er 15% von Gewinnen bis zu EUR 33.000 (vorbehaltlich budgetärer Möglichkeiten).
- Der EStG-Spitzensteuersatz von 55% soll um weitere 4 Jahre verlängert werden.
- Ein Drittel der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs (kalte Progression) soll ausgesetzt werden.
- Der Freibetrag von derzeit EUR 620 im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Monatsgehalt) soll angehoben werden.
- Die Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer:innen zB bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreie Mitarbeitergutscheine soll evaluiert werden.
- Bei Betriebsübergaben soll der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab dem 1.1.2027 von EUR 7.300 auf EUR 45.000 angehoben werden und für die Nutzung des Hälftesteuersatzes soll das Berufsverbot entfallen.
- Bei der Immobilienertragsteuer soll es noch im Jahr 2025 bei Widmungsgewinnen zu einer steuerlich effektiveren Erfassung kommen. Die Regelung soll dabei für alle juristischen und natürlichen Personen, inklusive Vereine, KöRs und Gebietskörperschaften gelten.
- Generell ist zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eine Senkung der Lohnnebenkosten durch Reduktion von Energiekosten, Bürokratiekosten sowie Lohnstückkosten (insbes Lohnnebenkosten/Arbeitskosten) geplant. In einem ersten Schritt sollen bis 2027 die Lohnnebenkosten gesenkt werden, danach sollen vorbehaltlich budgetärer Entwicklungen weitere stufenweise Senkungen über den FLAF erfolgen.
Effizienzsteigerungen im Steuersystem und Vereinfachungen
- Es sollen ausreichende Ressourcen (Personal, Digitalisierung, KI) durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden und die Arbeits-und Ausbildungsbedingungen in der Finanzverwaltung attraktiviert werden.
- Die Pflicht zur Belegausstellung bei Beträgen bis EUR 35 soll abgeschafft werden. Zudem soll es Vereinfachungen bei der Registrierkasse (15-Waren-Regelung als Dauerrecht), dem Wareneingangsbuch und der Kalte-Hände-Regelung geben.
- Zur Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten soll die EU-FASTER-Richtlinie rasch in nationales Recht umgesetzt werden.
- Es sollen koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice durch Einsatz der Bundesregierung auf internationaler Ebene (OECD, EU) geschaffen werden.
- Auf EU-Ebene soll erreicht werden, dass die Abschaffung der Zollfreigrenze für einen fairen Wettbewerb vorgezogen wird.
Kapitalmarkt und steuerliche Anpassungen:
- Die Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sollen weiter attraktiviert werden.
- Die Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch für Wertpapiere sollen geprüft werden (zB ETF-Sparpläne).
- Die Sozialpartnereinigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere des Generalpensionskassenvertrages) soll zeitnahe umgesetzt werden.
- Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen des Dienstgebers zur privaten Vorsorge soll angehoben werden (vorbehaltlich der budgetären Möglichkeiten).
Förderwesen
- Beim Förderwesen soll eine Förder-Taskforce eingesetzt und bestehende Maßnahmen sollen sukzessive hinsichtlich Wirkung und Treffsicherheit evaluiert werden. Neue Förderungen sollen grds nur mehr befristet eingeführt werden, wobei Verlängerungen nach Evaluierung denkbar sein sollen.
- Bei der Reformierung des Förderwesens finden sich unmittelbar folgende Maßnahmen im Regierungspaket:
- Es sollen Abschläge bei Förderungen und Reduktionenvon Fördersätzen umgesetzt werden.
- Der Klimabonus wird abgeschafft, wobei es eine Teilkompensation für Pendler:innen ab 1.1.2026 in Form eines Absetzbetrages geben soll.
- Die bestehende Form der Bildungskarenz wird abgeschafft, ab 1.1.2026 soll es eine treffsicherere Nachfolgeregelung geben.
- Der Handwerkerbonus soll 2025 weiterbestehen, eine zeitnahe Evaluierung soll erfolgen.
Standortbeiträge der Banken und Energiewirtschaft
- Die Stabilitätsabgabe (Bankenabgabe) wird mit dem Ziel angepasst, dass 2025 und 2026 Einnahmen von EUR 500 Mio und in Folgejahren von EUR 200 Mio erreicht werden.
- Der Energiekrisenbeitrag Strom sowie Fossile Energie werden mit dem Ziel verlängert, dass in 2025 und Folgejahren EUR 200 Mio an Einnahmen erzielt werden.
Glücksspielbereich
- Im Glücksspielbereich sollen durch Maßnahmen in den kommenden Jahren die Einnahmen sukzessive auf rd EUR 240 Mio Mehreinnahmen in 2031 gesteigert werden.
- Für 2025 sollen die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Wettgebühr und des Verwaltungskostenbeitrages EUR 50 Mio betragen.
- Ab 1.1.2026 sollen die Wettgebühren in Richtung 5% steigen, mit einer ersten Erhöhung bereits in 2025.
- Die Glücksspielabgabe soll um 10% angehoben werden.
Änderungen im UGB
- Im UGB soll die Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechtes des Bilanzansatzes von Grund und Boden auf den Verkehrswert unter Wahrung des Gläubigerschutzes geprüft werden.
- Start-Ups sollen durch Einführung eines Aktivierungswahlrechtes bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten gefördert werden. Der Gläubigerschutz soll durch bilanzielle Ausschüttungssperre oder durch andere adäquate Maßnahmen sichergestellt werden.
Grunderwerbsteuer
- Bei Share-Deals soll es ab 1.7.2025 zu Verschärfungen hinsichtlich der Grunderwerbsteuerpflicht mit geplanten Mehreinnahmen von EUR 200 Mio kommen (zB durch Zusammenrechnung verbundener Erwerber bzw laut Medienberichten durch Steuersatzerhöhung).
- Prüfung der Abschaffung der staatlichen Nebengebühren sowie der Grunderwerbsteuer (GrESt) beim Erwerb des ersten Eigenheims.
Privatstiftungen
- Bei Privatstiftungen soll die Stiftungseingangssteuer und das Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5 % und die Zwischensteuer auf 27,5 % (derzeit 25 %) angehoben werden.
Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung
- Im umsatzsteuerlichen Bereich soll bei Luxusimmobilien der Vorsteuerabzug abgeschafft und das Reverse-Charge System auf Grundstücke ausgeweitet werden.
- Es soll zu einer effektiveren Ausgestaltung der Regelungen zur Wegzugsbesteuerung kommen.
- Neue Datenquellen wie automatischer Informationsaustausch über Kryptokonten sollen effektiv genutzt werden.
Sonstige Anpassungen und Reformen im Steuersystem
- Bei der Digitalsteuer soll es Anpassungen geben. In den Medien wird eine Ausweitung auf andere Plattformen kolportiert.
- Das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder soll auf 25 Cent/km reduziert werden.
- Für Klein-LKW (Zulassungsklasse „N1“) soll ab dem 1.7.2025 eine Befreiung von der NoVA eingeführt werden.
- Der USt-Nullsteuersatz für PV-Anlagen soll vorzeitig abgeschafft werden.
- Ab 2026 sollen Frauenhygieneartikel sowie verwandte Produkte umsatzsteuerbefreit sein.
- Die motorbezogene Versicherungssteuer soll auch auf E-Autos ausgeweitet werden.
- Die Tabaksteuer wird angehoben und auch auf alternative Erzeugnisse ausgedehnt.
- Es soll zu einer Nachvalorisierung der Bundesgebühren kommen. Es soll eine Krankenversicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung umgesetzt werden.
- Die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten sollen auf 6% ab dem 01.06.2025 angehoben werden. Dies soll durch Einfrieren der Rezeptgebühr 2026 und Absenkung des Arzneimittelobergrenze auf 1,5% des Nettoeinkommens abgefedert werden.
- Die steuerlichen Regelungen zum Trinkgeldpauschale inkl. TRONC-Systeme sollen evaluiert und praxistauglich ausgestaltet werden.
- Die Sachbezugsregelung bei Wohnungen für Mitarbeiter:innen sowie der geldwerte Vorteil bei Kinderbetreuungsangeboten sowie Mitarbeiterrabatten soll geprüft und die Praxistauglichkeit verbessert werden.
- Der Agrardiesel wird entsprechend der budgetären Festlegungen fortgeführt, wobei eine Neuregelung über NEHG bzw MÖST geprüft werden soll.
Kunst und Kultur
- Die steuerlichen Anreize für eine stärkere Unterstützung von Kunst und Kultur durch Private und Unternehmen soll geprüft werden.
- Es soll eine Novellierung der Umsatzsteuer für den Kunstbetrieb und Kunstverkäufe erfolgen.
- Für Kunstankäufe sollen steuerliche Anreize geschaffen werden, wie etwa durch steuerliche Absetzbarkeit.
- Es soll die Umsatzsteuer auf Kunstwerke, Tickets und Bücher im Lichte der USt-Sätze anderer EU-Länder zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen gesenkt werden.
- Die umsatzsteuerlichen Regelungen bei der Zwischennutzung von Gebäuden durch gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine soll geprüft werden.
- Die steuerliche Absetzbarkeit von denkmalpflegerischen Maßnahmen soll geprüft werden, wobei existierende Förderschienen beibehalten werden sollen.
Fazit
Aus dem Regierungsprogramm ergeben sich die Eckpunkte der geplanten Anpassungen im Steuerbereich der Koalitionspartner. Die konkrete legistische Umsetzung des Regierungsprogrammes bleibt abzuwarten, mit konkreten Gesetzesentwürfen wird wohl noch vor dem Sommer zu rechnen sein. Über die konkreten Gesetzesvorhaben werden wir umgehend informieren.