Daimler AG: Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen

DGAP-Ad-hoc: Daimler AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Daimler AG: Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise
Beilegung behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im
Zusammenhang mit Diesel-Emissionen

13.08.2020 / 18:22 CET/CEST
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13. August 2020

Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung
behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im Zusammenhang mit
Diesel-Emissionen

Stuttgart - Die Daimler AG und ihre Tochtergesellschaft Mercedes-Benz USA
LLC (MBUSA) haben mit verschiedenen US-Behörden eine Grundsatzeinigung über
die vergleichsweise Beilegung zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche im
Zusammenhang mit Emissionskontrollsystemen bestimmter Diesel-Fahrzeuge in
den USA erzielt. Dabei geht es um rund 250.000 Diesel-Pkw und -Vans. Bei den
Behörden handelt es sich um die US-Umweltbehörden Environmental Protection
Agency (EPA) und California Air Resources Board (CARB), die Environment and
Natural Resources Division des amerikanischen Justizministeriums (DOJ), das
California Attorney General's Office sowie die amerikanische Zoll- und
Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection).

Das Unternehmen hat mit den US-Behörden vollumfänglich kooperiert und führt
diese Kooperation fort.

Auch mit den Klägervertretern der Verbraucher-Sammelklage "In re
Mercedes-Benz Emissions Litigation" haben die Daimler AG und MBUSA eine
grundsätzliche Einigung über einen Vergleich zur Beilegung des Verfahrens
erzielt. Das Verfahren ist vor dem US-Bezirksgericht für New Jersey
anhängig.

Für die erwarteten Gesamtkosten der Vergleiche hat das Unternehmen
ausreichend bilanzielle Vorsorge getroffen.

Für die Vergleiche mit den US-Behörden erwartet Daimler Kosten in Höhe von
rund 1,5 Mrd. $ (ca. 1,27 Mrd. EUR). Die geschätzten Kosten für die Beilegung
der Sammelklage betragen rund 700 Mio. $ (ca. 592 Mio. EUR), einschließlich
der noch vom Gericht zu genehmigenden Anwaltsgebühren und -kosten. Weitere
Aufwendungen schätzt Daimler auf einen mittleren dreistelligen
Millionen-Euro-Betrag, um Anforderungen aus den Vergleichen zu erfüllen.

Daimler rechnet mit einem entsprechenden Einfluss auf den Free Cash Flow des
Industriegeschäfts über einen Zeitraum von drei Jahren, wobei der
wesentliche Einfluss in den nächsten zwölf Monaten erwartet wird.

Heute haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Daimler AG und der
Mercedes-Benz AG den vorgeschlagenen Vergleichen nach Abwägung aller
Umstände und im besten Unternehmensinteresse zugestimmt. Mit den geplanten
Vergleichen geht das Unternehmen einen wichtigen Schritt, um
Rechtssicherheit bei verschiedenen Diesel-Verfahren in den USA zu schaffen.

Die Vergleiche stehen noch unter Vorbehalt der finalen Zustimmung der
zuständigen Behörden und Gerichte. Die grundsätzliche Vereinbarung mit den
US-Behörden wird in verbindliche Vergleichsvereinbarungen überführt. In den
kommenden Wochen werden die Behörden die Vergleichsvereinbarungen dann bei
einem US-Bezirksgericht für die endgültige Genehmigung einreichen. Die
Vergleichsvereinbarung in der US-Verbraucher-Sammelklage wird beim
US-Bezirksgericht für New Jersey zur Genehmigung eingereicht.

Entsprechend der Offenlegungspflichten der Europäischen
Marktmissbrauchs-Verordnung informiert Daimler die Kapitalmärkte mit dieser
Ad hoc-Mitteilung über die Grundsatzeinigungen.

Umtauschkurs EUR zu USD vom 13. August 2020, 1 EUR = 1,183 USD.

Kontakt:

Jörg Howe, joerg.howe@daimler.com +49 (0)711 17 413 41

Johannes Leifert, johannes.leifert@daimler.com +49 (0)176 309 047 35

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Hendrik Sackmann, hendrik.sackmann@daimler.com +49 (0)176 309 182 51

Silke Mockert, silke.mockert@daimler.com +49 (0)160 867 2007

Dieses Dokument enthält vorausschauende Aussagen zu unserer aktuellen
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»glauben«, »einschätzen«, »erwarten«, »beabsichtigen«, »können/könnten«,
»planen«, »projizieren«, »sollten« und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche
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Unsicherheiten unterworfen. Einige Beispiele hierfür sind eine ungünstige
Entwicklung der weltwirtschaftlichen Situation, insbesondere ein Rückgang
der Nachfrage in unseren wichtigsten Absatzmärkten, eine Verschlechterung
unserer Refinanzierungsmöglichkeiten an den Kredit- und Finanzmärkten,
unabwendbare Ereignisse höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen,
Pandemien, Terrorakte, politische Unruhen, kriegerische
Auseinandersetzungen, Industrieunfälle und deren Folgewirkungen auf unsere
Verkaufs-, Einkaufs-, Produktions- oder Finanzierungsaktivitäten,
Veränderungen von Wechselkursen und Zollbestimmungen, eine Veränderung des
Konsumverhaltens in Richtung kleinerer und weniger gewinnbringender
Fahrzeuge oder ein möglicher Akzeptanzverlust unserer Produkte und
Dienstleistungen mit der Folge einer Beeinträchtigung bei der Durchsetzung
von Preisen und bei der Auslastung von Produktionskapazitäten,
Preiserhöhungen bei Kraftstoffen und Rohstoffen, Unterbrechungen der
Produktion aufgrund von Materialengpässen, Belegschaftsstreiks oder
Lieferanteninsolvenzen, ein Rückgang der Wiederverkaufspreise von
Gebrauchtfahrzeugen, die erfolgreiche Umsetzung von Kostenreduzierungs- und
Effizienzsteigerungsmaßnahmen, die Geschäftsaussichten der Gesellschaften,
an denen wir bedeutende Beteiligungen halten, die erfolgreiche Umsetzung
strategischer Kooperationen und Joint Ventures, die Änderungen von Gesetzen,
Bestimmungen und behördlichen Richtlinien, insbesondere soweit sie
Fahrzeugemissionen, Kraftstoffverbrauch und Sicherheit betreffen, sowie der
Abschluss laufender behördlicher oder von Behörden veranlasster
Untersuchungen und der Ausgang anhängiger oder drohender künftiger
rechtlicher Verfahren und weitere Risiken und Unwägbarkeiten, von denen
einige im aktuellen Geschäftsbericht oder im aktuellen Zwischenbericht unter
der Überschrift »Risiko- und Chancenbericht« beschrieben sind. Sollte einer
dieser Unsicherheitsfaktoren oder eine dieser Unwägbarkeiten eintreten oder
sollten sich die den vorausschauenden Aussagen zugrunde liegenden Annahmen
als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von
den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten
Ergebnissen abweichen. Wir haben weder die Absicht noch übernehmen wir eine
Verpflichtung, vorausschauende Aussagen laufend zu aktualisieren, da diese
ausschließlich auf den Umständen am Tag der Veröffentlichung basieren.

Kontakt:
Hendrik Sackmann
Tel.: +49 (0)711 17 35014
hendrik.sackmann@daimler.com

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   Unternehmen:    Daimler AG
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