DFV Deutsche Familienversicherung AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

DGAP-Ad-hoc: DFV Deutsche Familienversicherung AG / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
DFV Deutsche Familienversicherung AG beschließt Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital

06.07.2020 / 17:35 CET/CEST
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UNMITTELBAR, IN EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER
IM DISCTRICT OF COLUMBIA (ZUSAMMEN "VEREINIGTE STAATEN"), KANADA, AUSTRALIEN
ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE
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DFV Deutsche Familienversicherung AG beschließt Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital

Frankfurt am Main, 6. Juli 2020 - Der Vorstand der DFV Deutsche
Familienversicherung AG (ISIN DE000A2NBVD5 / WKN A2NBVD) ("Gesellschaft")
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft von gegenwärtig EUR 26.523.240,00 um bis zu
EUR 2.652.320,00 auf bis zu EUR 29.175.560,00 durch Ausgabe von bis zu
1.326.160 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,00 und voller
Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020 ("Neue Aktien"), gegen
Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals
2018 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen.

Der erwartete Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll von der
Gesellschaft zur Fortführung der bisherigen Wachstumsstrategie,
einschließlich der Gründung neuer Risikoträger und der Ausweitung des
Produktportfolios verwendet werden.

Die 1.326.160 Neuen Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege
des beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) (i) im
Europäischen Wirtschaftsraum qualifizierten Anlegern, (ii) in den
Vereinigten Staaten "qualified institutional buyers" ("QIBs") im Sinne von
Rule 144A des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
("Securities Act"), die auch "qualified purchasers" im Sinne von Section
2(a)(51) und damit zusammenhängenden Vorschriften des U.S. Investment
Company Act von 1940 in der jeweils gültigen Fassung ("Investment Company
Act") sind, sowie (iii) in anderen Ländern (mit Ausnahme von Australien,
Kanada und Japan) bestimmten institutionellen Investoren angeboten.
Außerhalb der Vereinigten Staaten werden die Neuen Aktien ausschließlich in
"offshore transactions" im Sinne der Regulation S des Securities Act
("Regulation
S") an Investoren, die keine "U.S.-Persons" im Sinne der Regulation S sind,
angeboten. In den Vereinigten Staaten werden die Neuen Aktien ausschließlich
im Rahmen von Privatplatzierungstransaktionen angeboten, die von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind, sowie QIBs,
die jeweils einen "U.S. investor representation letter" abgegeben haben.

Die Privatplatzierung beginnt unmittelbar nach der Veröffentlichung dieser
Mitteilung und endet voraussichtlich morgen vor Handelsbeginn in
Deutschland, jedoch gegebenenfalls auch kurzfristig zu einem beliebigen
Zeitpunkt davor. Der Platzierungspreis der Neuen Aktien wird im Rahmen des
beschleunigten Platzierungsverfahrens ermittelt und voraussichtlich direkt
im Anschluss an die Privatplatzierung veröffentlicht.

Nach der Privatplatzierung wird die Gesellschaft einer dreimonatigen Lock-Up
Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien
oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine
weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, mit marktüblichen Bedingungen und
Ausnahmen unterliegen.

Die Gesellschaft rechnet damit, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung
voraussichtlich am 8. Juli 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt am Main eingetragen wird. Die Zulassung der Neuen Aktien zum
Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit
gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich ebenfalls am
8. Juli 2020 prospektfrei erfolgen. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich
am 9. Juli 2020 in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft
einbezogen.

Die MainFirst Bank AG fungiert im Rahmen der Transaktion als Sole Global
Coordinator und Sole Bookrunner.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar zur Verbreitung in die
Vereinigten Staaten oder innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich
deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaats oder des Districts of
Columbia) bestimmt und darf nicht an U.S. Persons oder an Publikationen mit
allgemeiner Verbreitung in den Vereinigten Staaten weitergeleitet werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer
solchen Aufforderung. Die Neuen Aktien sind und werden nicht nach den
Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des
Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer
Ausnahmeregelung unter dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten
werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht ein öffentliches Angebot der
Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

Dementsprechend werden die Neuen Aktien von der Gesellschaft, abgesehen von
bestimmten begrenzten Ausnahmen nach dem Ermessen der Gesellschaft,
außerhalb der Vereinigten Staaten nur in "offshore transactions" im Sinne
der Regulation S an Personen, die keine U.S. Persons sind, verkauft. Die
Gesellschaft wurde und wird nicht gemäß dem Investment Company Act
registriert, und Erwerber von Neuen Aktien haben keinen Anspruch auf die
Vorteile des Investment Company Act. Die Gesellschaft hat keine Analyse
durchgeführt, um zu bestimmen, ob die Gesellschaft als "passive foreign
investment company" (wie im Internal Revenue Code von 1986 definiert) (ein
"PFIC")
für US-Bundeseinkommensteuerzwecke für das laufende Jahr oder in Zukunft
behandelt wird oder nicht. Die Gesellschaft kann als eine PFIC angesehen
werden, wenn eine Veranlagung für das laufende Jahr und in der Zukunft
vorgenommen werden sollte, und eine solche Charakterisierung könnte für
jeden US-Bundeseinkommenssteuerzahler nachteilige Folgen für die
US-Bundeseinkommenssteuer haben.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Aktien werden in Kanada,
Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien
oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf
angeboten. Es wurden keine Maßnahmen zum Angebot, Erwerb oder Vertrieb der
Neuen Aktien in Länder, in denen dies nicht gestattet ist, ergriffen.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartung und Annahmen des Managements
der Gesellschaft und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und
Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate,
Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthaltenen
ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin
beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die Gesellschaft
betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen
Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken,
Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen sowie
Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung,
insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. Die Gesellschaft
übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Kontakt:
Lutz Kiesewetter
Leiter Unternehmenskommunikation & Investor Relations
Telefon: 069 74 30 46 396
Telefax: 069 74 30 46 46
E-Mail: lutz.kiesewetter@deutsche-familienversicherung.de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    DFV Deutsche Familienversicherung AG
                   Reuterweg 47
                   60323 Frankfurt am Main
                   Deutschland
   Telefon:        069 74 30 46 396
   Fax:            069 74 30 46 46
   E-Mail:         presse@deutsche-familienversicherung.de
   Internet:       www.deutsche-familienversicherung.de
   ISIN:           DE000A2NBVD5
   WKN:            A2NBVD
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1086905

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1086905 06.07.2020 CET/CEST
 ISIN  DE000A2NBVD5

AXC0272 2020-07-06/17:39

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