Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding

DGAP-Ad-hoc: Infineon Technologies AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines
Accelerated Bookbuilding

26.05.2020 / 18:03 CET/CEST
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AD-HOC MITTEILUNG GEMÄß ARTIKEL 17 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG

***KAPITALERHÖHUNG***

Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines
Accelerated Bookbuilding

Neubiberg, 26. Mai 2020 - Der Vorstand der Infineon Technologies AG
("Infineon")
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals
beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss
der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen um etwa 4% erhöht, wobei
Bruttoemissionserlöse in Höhe von etwa EUR 1 Mrd. angestrebt werden. Die
neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2019 gewinnberechtigt sein.

Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen
einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
(Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar
nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die Anzahl der auszugebenden Aktien, der
Platzierungspreis und der endgültige Bruttoemissionserlös werden vom
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated
Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und anschließend bekannt gegeben. Nach
der Privatplatzierung wird Infineon einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer
Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente,
die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung
durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält
marktübliche Ausnahmen.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten
Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 29. Mai 2020
prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 3. Juni 2020
aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden
Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der
neuen Aktien ist für den 3. Juni 2020 vorgesehen.

Der erwartete Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur
teilweisen Refinanzierung des Kaufpreises für die am 16. April 2020
abgeschlossene Akquisition der Cypress Semiconductor Corporation genutzt
werden, indem damit ein Teil der Darlehen, die zur Finanzierung der
Akquisition aufgenommen wurden, abgelöst wird.

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Wichtige Hinweise:

Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der
Infineon unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen
Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden
aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese
Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch,
Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan
oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine
solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Aktien dürfen ohne vorherige Registrierung unter dem U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums wird dieses Dokument
nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU)
2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der
jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. In dem Vereinigten
Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an
Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind,
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth
companies", "unincorporated associations" etc.), oder (iii) sonstige
Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig verteilt werden darf; alle
anderen Personen im Vereinigten Königreich sollten keine Entscheidungen auf
der Grundlage dieses Dokuments ergreifen und nicht auf Grundlage dieses
Dokuments handeln oder sich darauf verlassen.

Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen,
Schätzungen, Meinungen oder Prognosen über die zukünftige Entwicklung von
Infineon ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage
der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von Infineon nach
bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder
externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch Infineon
nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend
herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und
unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen
können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse von
Infineon oder der Erfolg der Branchen, in denen Infineon tätig ist,
wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung
genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten
Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche
zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Infineon übernimmt keine Haftung
oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an
künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Informationen für Vertriebsunternehmen

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem
Vertriebsunternehmen durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i)
für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die
die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils
im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß
der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jedes
Vertriebsunternehmen, das die Aktien später anbietet, ist dafür
verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien
durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Kontakt:
Alexander Foltin, Investor Relations, Tel.: +49 89 234-23766, Fax: +49 89
234-9559847

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Infineon Technologies AG
                   Am Campeon 1-15
                   85579 Neubiberg
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89 234-26655
   Fax:            +49 (0)89 234-955 2987
   E-Mail:         investor.relations@infineon.com
   Internet:       www.infineon.com
   ISIN:           DE0006231004
   WKN:            623100
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                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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1055535 26.05.2020 CET/CEST
 ISIN  DE0006231004

AXC0357 2020-05-26/18:03

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