Infineon Technologies AG: Infineon setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest

DGAP-Ad-hoc: Infineon Technologies AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Infineon Technologies AG: Infineon setzt den Platzierungspreis für die neuen
Aktien fest

26.05.2020 / 23:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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AD-HOC MITTEILUNG GEMÄß ARTIKEL 17 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG

***KAPITALERHÖHUNG***

Infineon setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest

Neubiberg, 26. Mai 2020 - Die Infineon Technologies AG ("Infineon") hat
beschlossen, ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung ihres genehmigten
Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR
2.501.842.274,00 um EUR 110.000.000,00 auf EUR 2.611.842.274,00 zu erhöhen.
Die 55.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien wurden mittels
eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei
institutionellen Anlegern platziert und werden ab dem 1. Oktober 2019
gewinnberechtigt sein.

Die Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 19,30 je Aktie
zugeteilt, was zu einem Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 1,06 Mrd. vor
Provisionen und Kosten führte. Der Nettoemissionserlös aus der
Kapitalerhöhung soll zur teilweisen Refinanzierung des Kaufpreises für die
am 16. April 2020 abgeschlossene Akquisition der Cypress Semiconductor
Corporation genutzt werden, indem damit ein Teil der Darlehen, die zur
Finanzierung der Akquisition aufgenommen wurden, abgelöst wird.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten
Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 29. Mai 2020
prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 3. Juni 2020
aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden
Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der
neuen Aktien ist für den 3. Juni 2020 vorgesehen. Nach der Privatplatzierung
wird Infineon einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter
anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien
wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen,
von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche
Ausnahmen.

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Wichtige Hinweise:

Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der
Infineon unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen
Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden
aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese
Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch,
Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan
oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine
solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Aktien dürfen ohne vorherige Registrierung unter dem U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums wird dieses Dokument
nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU)
2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der
jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. In dem Vereinigten
Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an
Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind,
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth
companies", "unincorporated associations" etc.), oder (iii) sonstige
Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig verteilt werden darf; alle
anderen Personen im Vereinigten Königreich sollten keine Entscheidungen auf
der Grundlage dieses Dokuments ergreifen und nicht auf Grundlage dieses
Dokuments handeln oder sich darauf verlassen.

Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen,
Schätzungen, Meinungen oder Prognosen über die zukünftige Entwicklung von
Infineon ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage
der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von Infineon nach
bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder
externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch Infineon
nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend
herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und
unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen
können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse von
Infineon oder der Erfolg der Branchen, in denen Infineon tätig ist,
wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung
genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten
Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche
zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Infineon übernimmt keine Haftung
oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an
künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber
durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen
Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der
MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder
Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, den
Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu evaluieren und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.

Kontakt:
Alexander Foltin, Investor Relations, Tel.: +49 89 234-23766, Fax: +49 89
234-9559847

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Infineon Technologies AG
                   Am Campeon 1-15
                   85579 Neubiberg
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89 234-26655
   Fax:            +49 (0)89 234-955 2987
   E-Mail:         investor.relations@infineon.com
   Internet:       www.infineon.com
   ISIN:           DE0006231004
   WKN:            623100
   Indizes:        DAX, TecDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1055933

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1055933 26.05.2020 CET/CEST
 ISIN  DE0006231004

AXC0412 2020-05-26/23:06

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