ZEAL Network SE: ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 erfolgreich mit Klage gegen Umsatzsteuerbescheid

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ZEAL Network SE: ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 erfolgreich mit Klage
gegen Umsatzsteuerbescheid

20.11.2019 / 11:17 CET/CEST
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ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 erfolgreich mit Klage gegen
Umsatzsteuerbescheid

Die myLotto24 Limited, London, Vereinigtes Königreich, eine 100%-ige
Tochtergesellschaft der ZEAL Network SE, ist vor dem Finanzgericht Hannover
erfolgreich gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer in Bezug auf ihr früheres
Zweitlotteriegeschäft während des Jahrs 2017 vorgegangen. Dies stellt eine
Teilperiode der Zeitspanne dar, für die Umsatzsteuer bereits von den
deutschen Finanzbehörden festgesetzt wurde oder für die eine Festsetzung
noch aussteht (Januar 2015 bis Mitte Oktober 2019).

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt myLotto24 Limited noch nicht vor.
ZEAL erwartet, dass das Finanzamt Hannover-Nord gegen die
Gerichtsentscheidung Revision einlegen wird.

In einer vorangegangenen Entscheidung hatte das Finanzgericht den Antrag von
myLotto24 Limited abgewiesen, eine Aussetzung der Vollziehung von für die
Monate Mai und Juni 2018 festgesetzter Umsatzsteuer ohne Sicherheitsleistung
anzuordnen.

Die Auswirkung der beiden Entscheidungen auf die weiteren betroffenen
Zeiträume von Januar 2015 bis Mitte Oktober 2019 wird Gegenstand von bereits
vereinbarten Besprechungen zwischen myLotto24 Limited und dem zuständigen
Finanzamt Hannover-Nord sein.

Kontakt:
Frank Hoffmann, CEFA
Investor Relations

ZEAL
Valentinskamp 70
20355 Hamburg

T +49 (0) 40 808141-123

frank.hoffmann@zealnetwork.de

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AXC0139 2019-11-20/11:18

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