AIXTRON Hauptversammlung 2022 / Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen / Dr. Stefan Traeger neu in den Aufsichtsrat gewählt / Dividende von EUR 0,30 beschlossen

DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Dividende
AIXTRON Hauptversammlung 2022 / Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit
angenommen / Dr. Stefan Traeger neu in den Aufsichtsrat gewählt / Dividende
von EUR 0,30 beschlossen

25.05.2022 / 16:58
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

AIXTRON SE Virtuelle Hauptversammlung 2022
Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen / Dr. Stefan Traeger
neu in den Aufsichtsrat gewählt / Dividende von EUR 0,30 beschlossen

Herzogenrath, 25. Mai 2022 - Die Aktionärinnen und Aktionäre der AIXTRON SE
(FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6), einem weltweit führenden Anbieter von
Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, nahmen heute sämtliche
Beschlussvorlagen an, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der diesjährigen 25.
ordentlichen Hauptversammlung präsentierten.

Mit großer Mehrheit haben sie die Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 entlastet. Herr Dr. Stefan Traeger,
Vorstandsvorsitzender der JENOPTIK AG und Herr Kim Schindelhauer, bisheriger
Aufsichtsratsvorsitzender, sind ebenfalls mit großer Mehrheit in den
Aufsichtsrat der AIXTRON SE gewählt bzw. wiedergewählt worden.

Es wurde eine Dividende in Höhe von EUR 0,30 pro dividendenberechtigter
Stückaktie beschlossen und der zur Billigung erstmalig vorgelegte
Vergütungsbericht wurde von den Aktionärinnen und Aktionären mehrheitlich
angenommen. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde als neuer
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt.

Weitere Beschlüsse

Ferner wurden folgende weitere Tagesordnungspunkte von der 25. ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:

* Erweiterung des Aufsichtsrates auf sechs Mitglieder

* Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

* Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022

* Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022

Bei der Hauptversammlung, die vollständig live im Internet übertragen wurde,
waren knapp 64 Prozent des Grundkapitals vertreten.

Rede des Vorstands und Präsentation

Die Ausführungen des Vorstands zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2021
und des ersten Quartals 2022, sowie den Technologien der Gruppe, stehen in
Kürze als Aufzeichnung über www.aixtron.com/hv zur Verfügung.

Ansprechpartner

Guido Pickert
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
fon +49 (2407) 9030-444
e-mail g.pickert@aixtron.com

Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von
Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983
gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie
Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die
Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten
Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für
elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von
Verbindungshalbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer
Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt.
Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien,
Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und -umwandlung,
Kommunikation, Signal- und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle
High-Tech-Anwendungen.

Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIXTRON®, Close Coupled
Showerhead®, Gas Foil Rotation®, OVPD®, Planetary Reactor®, PVPD®, TriJet®

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im
Internet unter www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die
Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe
wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen",
"beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen",
Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese
zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die
gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON
Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches
liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und
Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die
zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder
Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen
zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass
Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen
abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage
genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum
Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang
der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der
endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima
und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen
Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld,
Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen,
Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und
Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine
Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs,
Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel,
Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen
bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung
der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die
AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt
Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene
zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und
Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung
verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur
Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer
Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine
ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei
Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der
englischen Übersetzung vor

---------------------------------------------------------------------------

25.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    AIXTRON SE
                   Dornkaulstraße 2
                   52134 Herzogenrath
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (2407) 9030-0
   Fax:            +49 (2407) 9030-445
   E-Mail:         invest@aixtron.com
   Internet:       www.aixtron.com
   ISIN:           DE000A0WMPJ6
   WKN:            A0WMPJ
   Indizes:        MDAX, TecDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq OTC
   EQS News ID:    1361611

   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1361611 25.05.2022
 ISIN  DE000A0WMPJ6

AXC0301 2022-05-25/16:58

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.