Carlyle kündigt Beginn der Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot für Schaltbau an

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Übernahmen
Carlyle kündigt Beginn der Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot für
Schaltbau an

16.11.2021 / 16:09
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Carlyle kündigt Beginn der Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot für
Schaltbau an

  * Annahmefrist beginnt heute und endet am 14. Dezember 2021

  * Barangebot von EUR 53,50 je Aktie

  * Geplanter Börsenrückzug wird sich nachteilig auf Handelbarkeit der
    Schaltbau-Aktien auswirken

München, 16. November 2021. - Voltage BidCo GmbH (die "Voltage BidCo") hat
heute die Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot
(das "Delisting-Angebot") an alle Aktionäre der Schaltbau Holding AG
("Schaltbau" bzw. die "Gesellschaft") für alle ausstehenden
Schaltbau-Aktien, die noch nicht von der Voltage BidCo gehalten werden,
veröffentlicht. Voltage BidCo ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft
von durch The Carlyle Group ("Carlyle") beratene Fonds.

Von heute an können Aktionäre von Schaltbau das Delisting-Angebot annehmen,
indem sie ihre Schaltbau-Aktien zum Angebotspreis von EUR 53,50 in bar pro
Schaltbau-Aktie andienen. Die Aktionäre von Schaltbau, die das
Delisting-Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre Depotbank oder an
das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei der bzw. dem
ihre Schaltbau-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 14.
Dezember 2021 um Mitternacht (MEZ).

Das geplante Delisting kann umfangreiche und nachhaltige Konsequenzen für
die Schaltbau-Aktie und die verbleibenden Aktionäre von Schaltbau haben.
Schaltbau-Aktionäre, die das Delisting-Angebot nicht annehmen, werden nach
Widerruf der Börsenzulassung für ihre Schaltbau-Aktien künftig keinen Zugang
mehr zu einem regulierten Markt haben. Dies kann sich nachteilig auf die
Handelbarkeit der Schaltbau-Aktien auswirken. Darüber hinaus ist nicht
auszuschließen, dass sich sowohl der Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung
als auch die Wirksamkeit des Widerrufs negativ auf den Börsenkurs der
Schaltbau-Aktien auswirken.

Das Delisting-Angebot unterliegt keinen Bedingungen. Die Annahmefrist wird
vier Wochen betragen. Das Delisting-Angebot erfolgt zu den in der
Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen. Die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestattet. Die Unterlage ist in
deutscher Sprache sowie in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung
zusammen mit weiteren Informationen zum Delisting-Angebot auf der folgenden
Website verfügbar:

www.voltage-angebot.de

Gedruckte Exemplare der deutschen Angebotsunterlage und der unverbindlichen
englischen Übersetzung sind kostenlos über die Abwicklungsstelle für das
Delisting-Angebot, UniCredit Bank AG, MFM1EG, Arabellastraße 14, 81925
München, Deutschland, erhältlich (Anfragen unter Angabe der vollständigen
postalischen Anschrift per Telefax an +49 (0)89 378-44081 oder per E-Mail an
tender-offer@unicredit.de).

Medienkontakte:

Andrew Kenny, +44 7816 176120, andrew.kenny@carlyle.com
Katharina Gebsattel, +49 172 718 68 57, katharina.gebsattel@vub.de

Lutz Golsch, FTI Consulting, +49 173 6517710, lutz.golsch@fticonsulting.com

Über Carlyle:

The Carlyle Group (NASDAQ: CG) ist ein global aufgestellter
Investmentmanager mit umfassender Branchenexpertise, der privates Kapital in
den Segmenten Global Private Equity, Global Credit und Investment Solutions
anlegt. Zum 30. September 2021 verwaltete Carlyle rund USD 293 Mrd. Carlyles
Ziel ist es, intelligent zu investieren und Wert für Investoren,
Portfolio-Unternehmen und Communities zu schaffen. Carlyle beschäftigt über
1.800 Mitarbeitende in 26 Büros auf fünf Kontinenten.

Weitere Informationen unter www.carlyle.com oder folgen Sie The Carlyle
Group auf Twitter @OneCarlyle.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das
Delisting-Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und weitere das
Delisting-Angebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage
enthalten. Anlegern und Aktionären der Gesellschaft wird dringend empfohlen,
die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze
der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch
Annahme des Delisting-Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.

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