CTS Eventim AG & Co. KGaA: CTS EVENTIM begrüßt Beschluss der Bundesregierung zur Gutscheinlösung

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CTS Eventim AG & Co. KGaA: CTS EVENTIM begrüßt Beschluss der Bundesregierung
zur Gutscheinlösung

08.04.2020 / 13:14
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PRESSEMITTEILUNG

CTS EVENTIM begrüßt Beschluss der Bundesregierung zur Gutscheinlösung

München, 8. April 2020. "Wir begrüßen die Initiative des Bundeskabinetts zum
Erlass einer Gutscheinregelung für Kultur-, Konzert-, Sport- und
Freizeitveranstaltungen. Kultur ist systemrelevant, und der heute von der
Regierung beschlossene Gesetzvorschlag bringt dringend notwendige
Ergänzungen zum geltenden Veranstaltungs-Vertragsrecht, die die
wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie für Veranstalter und damit für
die gesamte deutsche Kulturbranche abmildern. Der Beschluss ist ein ganz
wichtiger Schritt zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Deutschland.
Zugleich ist die Gutscheinlösung Verbraucherschutz pur, denn sie erhält den
Veranstaltern die lebensnotwendige Liquidität, die sie für einen Fortbestand
während und jenseits der Coronavirus-Krise benötigen. Die Verbraucher werden
damit vor andernfalls unvermeidlichen insolvenzbedingten Ausfällen
geschützt.", kommentiert CTS EVENTIM CEO Klaus-Peter Schulenberg.

Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass
ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen
Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden
konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020
erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises
einen Gutschein auszuhändigen.

Von der einfachen Gutscheinlösung profitieren Veranstalter, Künstler und
Kunden. Den Fans bleibt zunächst einmal die Möglichkeit, ihre gebuchte
Veranstaltung an einem Nachholdatum zu erleben. Ist eine Verlegung nicht
möglich oder kann der Kunde diese nicht wahrnehmen, so kann der Gutschein
für eine andere Veranstaltung des selben Veranstalters eingelöst werden.
Findet sich bis zum 31.12.2021 kein passendes Event, kann nach Ablauf dieser
Frist die Erstattung des Eintrittspreises verlangt werden.

"Mehr Flexibilität geht nicht", sagt Klaus-Peter Schulenberg. "Wir wissen,
dass viele Fans das Recht behalten wollen, die gebuchte Veranstaltung
besuchen zu konnen, auch wenn dies wegen der Coronavirus-Krise erst zu
einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Dies gilt natürlich umso mehr bei
stark nachgefragten Top-Acts und besonders begehrten Veranstaltungen wie
Festivals oder Festspielen."

CTS EVENTIM wird nun in Absprache mit den Veranstaltern die Vorgaben des
Beschlusses der Bundesregierung zur Gutscheinlösung umsetzen und die Kunden
entsprechend kontaktieren. Dazu sind auch FAQ-Seiten auf der Homepage
www.eventim.de geplant, auf denen sich die Kunden rund um die Uhr
ausführlich infomieren können.

Über CTS EVENTIM
CTS EVENTIM ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen
Ticketing und Live Entertainment. 2019 wurden rund 250 Millionen Tickets
über die Systeme des Unternehmens vermarktet - stationär, online und mobil.
Zu den Onlineportalen zählen Marken wie eventim.de, oeticket.com,
ticketcorner.ch, ticketone.it und entradas.com. Zur EVENTIM-Gruppe gehören
außerdem zahlreiche Veranstalter von Konzerten, Tourneen und Festivals wie
"Rock am Ring", "Rock im Park", "Hurricane", "Southside" oder "Lucca
Summer". Darüber hinaus betreibt CTS EVENTIM einige der renommiertesten
Veranstaltungsstätten Europas, etwa die Kölner LANXESS arena, die K.B.
Hallen in Kopenhagen, die Berliner Waldbühne und das EVENTIM Apollo in
London. Die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (ISIN DE 0005470306) ist seit 2000
börsennotiert und gegenwärtig Mitglied des MDAX. Im Jahr 2019
erwirtschafteten 3.202 Mitarbeiter in 21 Ländern einen Umsatz von mehr als
1,4 Milliarden Euro.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Corporate Communications:
Thomas Kollner
Tel.: +49.40.380788.7299
thomas.kollner@eventim.de

Investor Relations:
Marco Haeckermann
Vice President Corporate Development & Strategy
Tel.: +49.421.3666.270
marco.haeckermann@eventim.de

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