Fusion: Ende der ersten Annahmefrist - TLG-Aktionäre nehmen Tauschangebot für Mehrheit der Aktien an

DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Fusionen &
Übernahmen/Immobilien
Fusion: Ende der ersten Annahmefrist - TLG-Aktionäre nehmen Tauschangebot
für Mehrheit der Aktien an

24.01.2020 / 11:49
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NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER
TEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE
RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.

Fusion: Ende der ersten Annahmefrist - TLG-Aktionäre nehmen Tauschangebot
für Mehrheit der Aktien an

- 59,37 % der TLG-Aktien im Rahmen des Tauschangebots durch Aroundtown zum
Ende der erste Annahmefrist am 21. Januar 2020 angedient

- Weitere Annahmefrist bis zum 7. Februar 2020 (Mitternacht)(MEZ) für
Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben

- Weitere Erhöhung der Annahmequote lässt zügigere Realisierung von
Synergien erwarten

Berlin, 24. Januar 2020 - Aroundtown hat heute mitgeteilt, dass zum Ende der
ersten Annahmefrist am 21. Januar 2020 die Aktionäre der TLG IMMOBILIEN AG
("TLG") das Tauschangebot von Aroundtown SA ("Aroundtown") für insgesamt
66.537.413 TLG-Aktien angenommen haben und damit den einvernehmlich
vereinbarten Zusammenschluss beider Unternehmen durch Aktientausch
befürworten. Eine weitere Erhöhung der Annahmequote im Rahmen der sich nun
anschließenden weiteren Annahmefrist wird voraussichtlich dazu führen, dass
die erwarteten Synergien schneller realisiert werden können.

Die derzeitige Annahmequote entspricht 59,37 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der TLG. Zudem ist Aroundtown Vertragspartei einer
unwiderruflichen Annahmeverpflichtung mit der Ouram Holding S.à r.l. in
Bezug auf einen zusätzlichen Anteil von 10,41% des Grundkapitals.
TLG-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, haben
weiterhin die Möglichkeit, ihre TLG-Aktien während der weiteren
Annahmefrist, die vom 25. Januar 2020 bis zum 7. Februar 2020 um 24:00 Uhr
(Mitternacht) (MEZ) läuft, anzudienen. Die endgültige Zahl der angedienten
TLG-Aktien wird von Aroundtown nach dem Ablauf der weiteren Annahmefrist
bekannt gegeben.

Das Tauschangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen mehr, da alle
Bedingungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der ersten Annahmefrist erfüllt sind.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG begrüßen die hohe Annahme des
Tauschangebots, da es ihre Überzeugung bestätigt, dass der Zusammenschluss
mit Aroundtown ein enormes Wertschöpfungspotenzial für TLG-Aktionäre mit
sich bringt. Indem TLG-Aktionäre ihre Aktien während der weiteren
Annahmefrist in das Tauschangebot einreichen, haben sie noch immer die
Möglichkeit, an den Vorteilen des Unternehmenszusammenschlusses teilzuhaben.

In der am 23. Dezember 2019 veröffentlichten gemeinsamen begründeten
Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
("WpÜG") sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG zu dem Schluss
gekommen, dass das Angebot von Aroundtown in Höhe von 3,6 Aroundtown-Aktien
pro TLG-Aktie eine angemessene Gegenleistung darstellt und haben den
TLG-Aktionären empfohlen, das freiwillige öffentliche Umtauschangebot von
Aroundtown anzunehmen.

Goldman Sachs, Kempen und UBS sind als Finanzberater und Sullivan & Cromwell
als anwaltlicher Berater für die TLG tätig.

Die Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Angebot stehen in
deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter
https://ir.tlg.de/websites/tlg/German/3499/zusammenschluss-mit-aroundtown.html
zur Verfügung.

Kontakt

     Christoph Wilhelm                   Oliver Sturhahn
     Unternehmenskommunikation           Investor Relations

     Telefon: +49 30 2470 6355           Telefon: +49 30 2470 6089
     E-Mail: christoph.wilhelm@tlg.de    E-Mail: oliver.sturhahn@tlg.de
WICHTIGE HINWEISE

DIESE BEKANNTMACHUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF ODER TAUSCH NOCH EINE
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM TAUSCH ODER KAUF VON AKTIEN DAR.
DARÜBER HINAUS STELLT DIESE MITTEILUNG WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF NOCH EINE
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON AROUNDTOWN ODER TLG
AKTIEN DAR. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN UND WEITERE DAS ANGEBOT BETREFFENDE
BESTIMMUNGEN WERDEN NACH GESTATTUNG DER VERÖFFENTLICHUNG DURCH DIE
BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE
MITGETEILT. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS WERDEN IN DER
ANGEBOTSUNTERLAGE DARGELEGT UND KÖNNEN, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VON DEN
HIER BESCHRIEBENEN BEDINGUNGEN UND ANDEREN ECKDATEN ABWEICHEN. INVESTOREN
UND INHABERN VON TLG AKTIEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE
SOWIE ALLE SONSTIGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT STEHENDEN
BEKANNTMACHUNGEN ZU LESEN, SOBALD DIESE BEKANNT GEMACHT WORDEN SIND, DA SIE
WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN.

TLG AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
("VEREINIGTE STAATEN") SOLLTEN BEACHTEN, DASS DAS ÜBERNAHMEANGEBOT FÜR
WERTPAPIERE EINER GESELLSCHAFT GEMACHT WIRD, DIE EINE AUSLÄNDISCHE PRIVATE
EMITTENTIN IM SINNE VON RULE 3B-4 DES SECURITIES EXCHANGE ACT VON 1934 IN
DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG (DER "EXCHANGE ACT") IST UND DEREN AKTIEN NICHT
NACH SECTION 12 DES EXCHANGE ACT REGISTRIERT SIND. DAS ÜBERNAHMEANGEBOT WIRD
GEGENÜBER DEN INHABERN VON TLG AKTIEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN IM RAHMEN
EINER AUSNAHMEREGELUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE ÜBERNAHMEANGEBOTE ABGEGEBEN.
DIESE AUSNAHMEN ERMÖGLICHEN ES EINEM BIETER, BESTIMMTE MATERIELLE UND
VERFAHRENSTECHNISCHE REGELN DES EXCHANGE ACT DER VEREINIGTEN STAATEN FÜR
ÜBERNAHMEANGEBOTE ZU ERFÜLLEN, INDEM ER DIE GESETZE ODER PRAKTIKEN SEINES
NATIONALEN RECHTS EINHÄLT, UND BEFREIEN DEN BIETER VON DER EINHALTUNG
BESTIMMTER ANDERER SOLCHER REGELN DES EXCHANGE ACT. INFOLGEDESSEN UNTERLIEGT
DAS ÜBERNAHMEANGEBOT GRUNDSÄTZLICH DEN OFFENLEGUNGSVORSCHRIFTEN UND ANDEREN
VORSCHRIFTEN UND VERFAHREN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DIE SICH VON
DENEN DER VEREINIGTEN STAATEN UNTERSCHEIDEN, INSBESONDERE IN BEZUG AUF
RÜCKTRITTSRECHTE, ANGEBOTSZEITPLAN UND ABWICKLUNGSVERFAHREN. SOWEIT DAS
ÜBERNAHMEANGEBOT DEN US-AMERIKANISCHEN WERTPAPIERGESETZEN UNTERLIEGT, GELTEN
DIESE GESETZE NUR FÜR TLG AKTIONÄRE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND KEINE
ANDERE PERSON HAT NACH DIESEN GESETZEN IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE.

VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE
GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN
AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN WIRD WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR EIN
ÜBERNAHMEANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET WERDEN, IN DENEN DIES
EINEN VERSTOß NACH DEM JEWEILIGEN RECHT DARSTELLEN WÜRDE.

NSBESONDERE DIE AROUNDTOWN AKTIEN, DIE ALS GEGENLEISTUNG AN DIE TLG
AKTIONÄRE ÜBERTRAGEN WERDEN SOLLEN (DIE "ANGEBOTSAKTIEN"), WURDEN UND WERDEN
NICHT NACH DEM UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEILS GÜLTIGEN
FASSUNG (DER "SECURITIES ACT") ODER NACH DEN WERTPAPIERGESETZEN EINES
STAATES, BEZIRKS ODER EINEM ANDEREN RECHT DER VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA REGISTRIERT. DIE ANGEBOTSAKTIEN DÜRFEN WEDER DIREKT NOCH INDIREKT
TLG AKTIONÄREN MIT SITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (DEN
"US-AKTIONÄREN") ODER BEVOLLMÄCHTIGTEN, ERNANNTEN, TREUHÄNDERN, DEPOTBANKEN
ODER ANDEREN PERSONEN, DIE FÜR RECHNUNG ODER ZUGUNSTEN VON US-AKTIONÄREN
HANDELN, ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, ES SEI DENN, ES HANDELT
SICH UM EINE ANWENDBARE AUSNAHME VON ODER IM RAHMEN EINER TRANSAKTION, DIE
NICHT DEN REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES SECURITIES ACT UNTERLIEGT.

SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT
DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN AROUNDTOWN ODER FÜR SIE TÄTIGE BROKER
AUßERHALB DES ANGEBOTS VOR, WÄHREND ODER NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST BZW.
DER WEITEREN ANNAHMEFRIST UNMITTELBAR ODER MITTELBAR WERTPAPIERE VON TLG
ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN ABSCHLIEßEN. DIES GILT IN
GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN UNMITTELBARES WANDLUNGS- ODER
UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF TLG AKTIEN GEWÄHREN. DIESE
ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU MARKTPREISEN ODER AUßERHALB DER BÖRSE ZU
AUSGEHANDELTEN KONDITIONEN ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER DIESE ERWERBE
WERDEN VERÖFFENTLICHT, SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG ERFORDERLICH IST,
UND WERDEN AUF DER INTERNETSEITE VON AROUNDTOWN SA AUCH ALS UNVERBINDLICHE
ENGLISCHE ÜBERSETZUNG ZUGÄNGLICH SEIN. SOWEIT INFORMATIONEN ÜBER SOLCHE
ERWERBE ODER VEREINBARUNGEN ÜBER ERWERBE IN DEUTSCHLAND VERÖFFENTLICHT
WERDEN, GELTEN DIESE INFORMATIONEN AUCH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ALS
ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH.

SOWEIT IN DIESEM DOKUMENT ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN ENTHALTEN SIND,
STELLEN DIESE KEINE TATSACHEN DAR UND SIND DURCH DIE WORTE "WERDEN",
"ERWARTEN", "GLAUBEN", "SCHÄTZEN", "BEABSICHTIGEN", "ANSTREBEN", "DAVON
AUSGEHEN" UND ÄHNLICHE WENDUNGEN GEKENNZEICHNET. DIESE AUSSAGEN BRINGEN
ABSICHTEN, ANSICHTEN ODER GEGENWÄRTIGE ERWARTUNGEN UND ANNAHMEN DER TLG UND
DER MIT IHR GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN ZUM BEISPIEL HINSICHTLICH DER
MÖGLICHEN FOLGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS FÜR DIE TLG UND DIE VERBLEIBENDEN
AKTIONÄRE DER TLG ODER ZUKÜNFTIGER FINANZERGEBNISSE DER TLG, ZUM AUSDRUCK.
DIE ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN BERUHEN AUF GEGENWÄRTIGEN PLANUNGEN,
SCHÄTZUNGEN UND PROGNOSEN, WELCHE DIE TLG UND DIE MIT IHR GEMEINSAM
HANDELNDEN PERSONEN NACH BESTEM WISSEN VORGENOMMEN HABEN, TREFFEN ABER KEINE
AUSSAGE ÜBER IHRE ZUKÜNFTIGE RICHTIGKEIT. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
UNTERLIEGEN RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE MEIST NUR SCHWER VORHERZUSAGEN
SIND UND GEWÖHNLICH NICHT IM EINFLUSSBEREICH DER TLG ODER DER MIT IHR
GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN LIEGEN. ES SOLLTE BERÜCKSICHTIGT WERDEN, DASS
DIE TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE ODER FOLGEN ERHEBLICH VON DEN IN DEN
ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN ANGEGEBENEN ODER ENTHALTENEN EREIGNISSEN
ABWEICHEN KÖNNEN.

ÜBER DIE TLG IMMOBILIEN AG

Die börsennotierte TLG IMMOBILIEN AG besitzt und vermietet seit mehr als 25
Jahren Gewerbeimmobilien an ausgewählten deutschen Perspektivstandorten. Sie
entwickelt ihr Portfolio kontinuierlich und aktiv wertschaffend durch
gezielte Investitionen und ausgewählte Objektankäufe weiter. In ihrem
Bestand befanden sich zum 30. September 2019 Immobilien im Wert von EUR 4,6
Mrd. Der bereinigte EPRA Net Asset Value je Aktie lag bei EUR 30,25 zum
Stichtag. Das Portfolio umfasst Büroobjekte u. a. in Berlin, Dresden,
Frankfurt am Main, Leipzig und Rostock. Darüber hinaus zählen ein regional
diversifiziertes Portfolio aus Einzelhandelsimmobilien in perspektivreichen
Mikrolagen mit dem Fokus der Nahversorgung sowie sieben innerstädtische
Hotels zum Bestand. Die Objekte der TLG IMMOBILIEN AG zeichnen sich durch
gute und sehr gute Lagen sowie langfristige Miet- und Pachtverträge aus.
Ihre qualifizierten Mitarbeiter gewährleisten an den einzelnen Standorten
eine hohe lokale Marktexpertise.

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf
Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der TLG
IMMOBILIEN AG nach bestem Wissen erstellt wurden. Zukunftsgerichtete
Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und
anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität,
Zielerreichung und Ergebnisse der TLG IMMOBILIEN AG wesentlich von den
ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder
beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in
deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche
zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die TLG IMMOBILIEN AG übernimmt
keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird
sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

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960469 24.01.2020
 ISIN  DE000A12B8Z4

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