Deutsche Beteiligungs AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Stimmrechtsmitteilung: Deutsche Beteiligungs AG
Deutsche Beteiligungs AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung
04.12.2019 / 09:36
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Die Rossmann Beteiligungs GmbH hatte der Deutschen Beteiligungs AG am 27.
November 2019 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Rossmann
Beteiligungs GmbH an der Deutschen Beteiligungs AG am 25. November 2019 die
Schwelle von 25 Prozent überschritten und an diesem Tag 25,01 Prozent
betragen hatte.

Am 3. Dezember 2019 übermittelte uns die Rossmann Beteiligungs GmbH dazu
ergänzend gemäß § 43 WpHG folgende Informationen:

1. Bei den Investitionen der Rossmann Beteiligungs GmbH handelt es sich um
eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.

2. Die Rossmann Beteiligungs GmbH beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf
Monate durch Erwerb von Aktien weitere Stimmrechte zu erlangen. Dabei ist
jedoch nicht geplant, die Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte und damit
die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG zu erreichen.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats strebt die
Rossmann Beteiligungs GmbH derzeit nicht an. Eine Einflussnahme auf die
Besetzung des Vorstands strebt die Rossmann Beteiligungs GmbH nicht an.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutschen Beteiligungs
AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird von der Rossmann
Beteiligungs GmbH nicht angestrebt.

5. Der Erwerb der Stimmrechte der Rossmann Beteiligungs GmbH wurde aus
Eigenmitteln finanziert.

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Deutsche Beteiligungs AG
                   Börsenstrasse 1
                   60313 Frankfurt am Main
                   Deutschland
   Internet:       www.dbag.de

   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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927847 04.12.2019
 ISIN  DE000A1TNUT7

AXC0076 2019-12-04/09:37

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