OSRAM Licht AG: Veröffentlichung gemäß §§ 40 Abs. 1 S. 1, 43 Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Stimmrechtsmitteilung: OSRAM Licht AG
OSRAM Licht AG: Veröffentlichung gemäß §§ 40 Abs. 1 S. 1, 43 Abs. 2 WpHG mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung

06.08.2020 / 12:20
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Bekanntmachung gemäß §§ 40 Abs. 1 S.1, 43 Abs. 2 WpHG

Mit Stimmrechtsmitteilungen vom 10. Juli 2020 hat uns die ams AG,
Premstätten, Österreich, mitgeteilt, dass sie am 8. Juli 2020 die Schwelle
von 25% der Stimmrechte an der OSRAM Licht AG im Sinne der §§ 33, 34 WpHG
überschritten hat.

In diesem Zusammenhang hat uns die ams AG am 5. August 2020 nach § 43 Abs. 1
S. 1, 3 und 4 WpHG Folgendes mitgeteilt:

1. Der Erwerb der Stimmrechte an der OSRAM Licht AG dient strategischen
Zielen.

2. Ein Erwerb von weiteren Stimmrechten an der OSRAM Licht AG innerhalb der
nächsten zwölf Monate ist beabsichtigt.

3. Die ams AG beabsichtigt, im Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG in einer
ihrer Beteiligung an der OSRAM Licht AG angemessenen Weise vertreten zu
sein. Bei zukünftigen Entscheidungen über die Besetzung des Vorstands der
OSRAM Licht AG wären daher auch Vertreter der ams AG in diese
Entscheidungsfindung eingebunden.

4. Es ist derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der OSRAM
Licht AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, beabsichtigt.

Der Erwerb der Beteiligung an der OSRAM Licht AG, der zum Überschreiten der
vorgenannten Stimmrechtsmeldeschwellen führte, erfolgte unter der Verwendung
von Eigen- und Fremdmitteln.

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06.08.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    OSRAM Licht AG
                   Marcel-Breuer-Straße 6
                   80807 München
                   Deutschland
   Internet:       www.osram-group.com

   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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1111765 06.08.2020
 ISIN  DE000LED4000

AXC0183 2020-08-06/12:21

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