Das Ziel ist die Aufklärung der Kapitalaufbringung sowie des Kapitalerhalts bei der jeweiligen Bank. Dieser Schritt ist notwendig, weil der dringende Verdacht besteht, dass bei den Kapitalerhöhungen – insbesondere aufgrund der bestehenden Ringbeteiligungen und der Up-stream Zuschussgewährung –  gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln verstoßen wurde. Die diesbezüglichen Informationen liegen der UniCredit Bank Austria erst seit Ende des letzten Jahres vor und wurden seitens der verantwortlichen Organe der BKS und BTV bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeräumt.

Darüber hinaus werden gesonderte Sonderprüfungsanträge gegen die in den Hauptversammlungen der 3 Banken getroffenen strittigen Beschlüsse bei den zuständigen Gerichten eingebracht.

Die bislang von der UniCredit Bank Austria im Rahmen der aktienrechtlichen Möglichkeiten gesetzten Schritte haben bereits dazu geführt, dass der Aktionär Generali 3 Banken Holding insgesamt rund 10,5 Mio Euro an Kapital in die BKS, BTV und Oberbank nochmals eingezahlt hat. Damit wurde ein Betrag, der die Dividendenzahlung der BTV übersteigt, für alle Aktionäre zurückgeholt.


Die UniCredit Bank Austria hat kein Interesse, ihr Beteiligungsverhältnis an den 3 Banken zu verändern.