WKÖ-Höpperger: Mangelnde Praxistauglichkeit und fehlende Bahnkapazitäten machen neuerliche Prüfung der Novelle auf Praxistauglichkeit erforderlich

Wien (OTS) - Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes sieht einen verpflichtenden Transport von Abfällen über zehn Tonnen auf der Schiene vor. Ab dem 1. Jänner 2023 ist dies laut aktueller Regelung bereits ab einer Transportstrecke von 300 km in Österreich vorgesehen. Ab 2024 soll diese Grenze dann auf 200 km und ab 2026 auf 100 km fallen. Der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sieht die Umsetzung sehr kritisch. Gründe dafür sind sowohl die mangelnde Praxistauglichkeit als auch nicht vorhandene Bahnkapazitäten.

Bis zum 1. Dezember 2022 muss das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eine digitale Plattform einrichten, die eine Abfrage von Angeboten für Abfalltransporte im Schienengüterverkehr ermöglicht. Damit sollen Bahnunternehmen und Abfragende – also etwa Entsorgungsbetriebe – miteinander verbunden werden. Gibt es ein entsprechendes Angebot, muss der Abfall via Schienentransport durchgeführt werden. Eine Bestätigung, ob ein Transportangebot besteht oder nicht, erfolgt dann binnen zwei Tagen. Diese Frist ist für die Entsorgungsbranche nicht akzeptabel. „Was passiert im Fall von dringend notwendigen Ad-hoc-Lieferungen? Müssen diese dann mit einer zweitägigen Verspätung durchgeführt werden? Dies würde zu Lieferverzögerungen und wirtschaftlichen Nachteilen führen“, ist Fachverbandsobmann Harald Höpperger überzeugt und ergänzt: „Außerdem gibt es nicht bei allen Bahnhöfen passende Umlademöglichkeiten. Das bedeutet für unsere Mitglieder, weitere Wege in Kauf nehmen zu müssen.“ Zudem hegt der WKÖ-Fachverband datenschutzrechtliche Bedenken. „Es sollte unbedingt geklärt werden, welche sensiblen Kundendaten den jeweiligen Transportunternehmen zur Verfügung gestellt werden müssen“, so Obmann Höpperger.

Kapazitätsprobleme nur durch massives Aufrüsten des Angebots
der Bahnunternehmen zu bewältigen

Weiters wird von Seiten des Fachverbandes die notwendige Kapazität an Güterwagen oder Transportbehältern der Bahnunternehmen bezweifelt. „Sollten Abfalltransporte künftig mit der Bahn transportiert werden, dann bedarf es einer massiven Aufrüstung des Angebotes. Ansonsten ist dieses Vorhaben nicht umsetzbar“, erklärt Höpperger. Der Obmann des Vereines zur Verleihung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes (V.EFB), Peter Hodecek, schließt sich der Kritik an: „Die vorhandenen Gütermengen lassen sich nicht so ohne weiteres auf die Schiene verlagern. In der Praxis wird es wohl viele negative Bestätigungen der Online-Plattform für die Entsorgungsbetriebe geben. Es sind ganz einfach keine Kapazitäten vorhanden. Die Betriebe haben somit aufgrund der digitalen Abfragen einen erhöhten Verwaltungsaufwand und verlieren wertvolle Zeit. Dies sind keine optimalen Voraussetzungen, um die Straße zu entlasten und die Umwelt zu schonen.“

WKÖ-Fachverbandsobmann Harald Höpperger fordert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) auf, die offenen Fragen zu beantworten und die Novelle nochmals auf Praxistauglichkeit zu prüfen. Ansonsten drohen den österreichischen Entsorgungsbetrieben Wettbewerbsnachteile. Eine Konsequenz wäre, dass wertvolle Ressourcen nicht mehr im Land bleiben, sondern den kürzeren Weg Richtung angrenzender Länder nehmen. Zudem zeichnet sich ab, dass durch die neuen Vorgaben für die Produktion dringend benötigte ausländische Sekundärrohstoffe nicht mehr nach Österreich kommen. (PWK282/ES)