Aareal Bank AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Atlantic BidCo GmbH / Delisting-Erwerbsangebot von Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie angekündigt

EQS-Ad-hoc: Aareal Bank AG / Schlagwort(e): Delisting

Aareal Bank AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Atlantic

BidCo GmbH / Delisting-Erwerbsangebot von Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20

je Aktie angekündigt

20.09.2023 / 17:40 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Atlantic BidCo GmbH /

Delisting-Erwerbsangebot von Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie

angekündigt

Die Aareal Bank AG ("Aareal" oder "Gesellschaft") hat heute eine

Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Atlantic BidCo GmbH

abgeschlossen, die bereits knapp unter 90% der Aktien an der Gesellschaft

hält. Auf Grundlage dieser Vereinbarung soll die Stellung eines Antrags auf

Widerruf der Zulassung der Aareal-Aktien am regulierten Markt (sog.

Delisting) erfolgen.

Gemäß den Bestimmungen der Delisting-Vereinbarung wird die Atlantic BidCo

GmbH heute die Entscheidung veröffentlichen, den Aktionären der Aareal ein

öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb

sämtlicher Aktien der Aareal, die nicht bereits direkt von der Bieterin

gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR

33,20 je Aareal-Aktie zu unterbreiten. Dieser Betrag liegt, vorbehaltlich

der Bestimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

("BaFin") und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, knapp

über dem geschätzten Mindestpreis gemäß § 39 Börsengesetz.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, die beide dem Abschluss der

Delisting-Vereinbarung zugestimmt haben, unterstützen das angekündigte

Delisting-Erwerbsangebot der Atlantic BidCo GmbH. Vorbehaltlich der Prüfung

der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot und der

Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen beabsichtigen der Vorstand

und der Aufsichtsrat der Gesellschaft, in ihrer gemäß § 27 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") zu veröffentlichenden

gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionären des Unternehmens zu

empfehlen, das Angebot anzunehmen.

Die Delisting-Vereinbarung enthält zudem Bestimmungen über die

Finanzierungsunterstützung für die Aareal Bank AG gemäß der bereits im

Übernahmeverfahren (2022) abgeschlossenen Investorenvereinbarung und damit

auch für die Zeit nach Widerruf der Börsenzulassung.

Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der

Aareal nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem

vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt

werden.

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Unternehmen: Aareal Bank AG

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Fax: +49 (0)611 348 - 2332

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Internet: www.aareal-bank.com

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