ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc.

EQS-Ad-hoc: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Sonstiges

ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN

Holdings, Inc.

29.11.2022 / 20:14 CET/CEST

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ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN

Holdings, Inc.

München, Deutschland, 29. November 2022.

Mit Ad-hoc Meldung vom 18. Oktober 2022 hatte ADVA Optical

Networking SE ("ADVA") bekannt gemacht, dass ein finaler Entwurf

eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Adtran

Holdings, Inc. ("Adtran Holdings") als herrschendem Unternehmen

und der ADVA als beherrschter Gesellschaft aufgestellt worden

war. Darin war eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von

EUR 17,21 je ADVA-Aktie und eine Ausgleichszahlung nach § 304

AktG in Höhe von brutto EUR 0,59 bzw. netto EUR 0,52 je Aktie und

vollem Geschäftsjahr der ADVA vorgesehen. Diesen Werten lag ein

gerundeter und laufzeitenäquivalenter Verrentungszinssatz von

3,0 % zugrunde. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen,

dass mögliche Veränderungen des Zinsumfelds zu geringen

Erhöhungen der Ausgleichszahlung führen könnten. Die Parteien

hatten sich auf konkrete Beträge für Verrentungszinssätze in

einer Spanne von 3,25-5,5 % verständigt. Die Einzelheiten sind in

der am 24. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der ADVA

beschrieben.

Nach der heutigen Besprechung mit dem Bewertungsgutachter PVT

Financial Advisors SE geht der Vorstand der ADVA davon aus, dass

der relevante Verrentungszinssatz am morgigen 30. November 2022

unverändert 3,0 % betragen wird. Die außerordentliche

Hauptversammlung der ADVA wird deshalb über den Abschluss eines

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beschließen, der in

§ 4 Abs. 2 weiterhin eine Ausgleichszahlung von brutto EUR 0,59

bzw. netto (nach Abzug von Körperschaftsteuer und

Solidaritätszuschlag) EUR 0,52 je Aktie und Geschäftsjahr der

ADVA vorsieht. Die Abfindung, deren Höhe nach dem Willen der

Parteien nicht von einer Veränderung des Verrentungszinssatzes

betroffen sein sollte, beträgt weiterhin EUR 17,21.

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Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die ADVA und die mit

ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen

haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige

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investor-relations@adva.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ADVA Optical Networking SE

Märzenquelle 1-3

98617 Meiningen-Dreissigacker

Deutschland

Telefon: +49 89 890 665 0

Fax: +49 89 890 665 199

E-Mail: IRelation@advaoptical.com

Internet: www.advaoptical.com

ISIN: DE0005103006

WKN: 510300

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1501087 29.11.2022 CET/CEST

 ISIN  DE0005103006

AXC0304 2022-11-29/20:14

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