ADVA Optical Networking SE: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag zwischen der ADVA Optical Networking SE und der ADTRAN Holdings, Inc. im Handelsregister eingetragen

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ADVA Optical Networking SE: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag

zwischen der ADVA Optical Networking SE und der ADTRAN Holdings, Inc. im

Handelsregister eingetragen

17.01.2023 / 23:30 CET/CEST

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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag zwischen der ADVA Optical

Networking SE und der ADTRAN Holdings, Inc. im Handelsregister eingetragen

München, Deutschland. 17. Januar 2023. Der zwischen der ADVA Optical

Networking SE ("ADVA") als abhängiger Gesellschaft und der ADTRAN Holdings,

Inc. ("ADTRAN Holdings") als herrschender Gesellschaft am 1. Dezember 2022

geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag ("Vertrag") ist am

16. Januar 2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena eingetragen und

damit wirksam geworden. Die außerordentliche Hauptversammlung der ADVA hatte

dem Vertragsabschluss am 30. November 2022 zugestimmt. Die Wirksamkeit des

Vertrags ermöglicht ADTRAN Holdings nach deutschem Recht weitere

Integrationsmaßnahmen und gewährt ADTRAN Holdings das Recht, dem Vorstand

von ADVA verbindliche Weisungen zu erteilen.

Die ADTRAN Holdings hat sich im Rahmen des Vertrags verpflichtet, auf

Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der ADVA dessen Aktien gegen

eine Barabfindung in Höhe von EUR 17,21 je ADVA-Aktie zu erwerben. Die

außenstehenden Aktionäre haben nunmehr die Möglichkeit, ihre Aktien an der

ADVA gegen Erhalt einer entsprechenden Barabfindung über ihre depotführende

Bank anzudienen. Die Annahmefrist dieses Angebots endet - vorbehaltlich

einer Verlängerung der Frist wegen Einleitung eines Spruchverfahrens - zwei

Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Vertrags im Handelsregister

nach § 10 HGB bekanntgemacht worden ist. Alle Einzelheiten zum

Barabfindungsangebot sowie dessen Durchführung werden durch die ADTRAN

Holdings in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Diejenigen außenstehenden Aktionäre der ADVA, die das Abfindungsangebot

nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der ADVA. Diese haben für die Dauer

des Vertrags gegenüber der ADTRAN Holdings Anspruch auf Leistung einer

jährlichen festen Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung beträgt EUR 0,59 je

Aktie und volles Geschäftsjahr der ADVA, abzüglich der von der ADVA darauf

zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag). Auf

Basis des derzeit gültigen Körperschaftssteuersatzes (inklusive

Solidaritätszuschlag) ergibt sich daraus eine Ausgleichszahlung von EUR 0,52

je Aktie und volles Geschäftsjahr der ADVA. Die Ausgleichszahlung wird

erstmals für das Geschäftsjahr der ADVA gewährt, in dem der Vertrag durch

Eintragung in das Handelsregister wirksam wird.

Über ADVA

Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das

Fundament von ADVA. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine

digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt

leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und

Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue

Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik

ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen

Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu

schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft.

Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie

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ADVA Optical Networking SE, München, Deutschland

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