windeln.de SE: Insolvenzplan

EQS-News: windeln.de SE / Schlagwort(e): Insolvenz

windeln.de SE: Insolvenzplan

27.11.2023 / 19:30 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Corporate News

windeln.de SE: Insolvenzplan

München, 27. November 2023. Im Insolvenzverfahren der windeln.de SE

(nachfolgend Schuldnerin) hat Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA

Rechtsanwalts GmbH einen Insolvenzplan beim Amtsgericht München eingereicht.

Der Insolvenzverwalter macht von seinem Vorlagerecht gemäß § 218 Abs. 1 Satz

1 InsO Gebrauch und legt als Planverfasser einen Insolvenzplan vor, der die

Gläubiger der Schuldnerin besserstellt, als diese ohne einen Insolvenzplan

stünden.

Im Vorfeld der Einreichung dieses Insolvenzplans wurden intensiv

verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung der Schuldnerin sowie zur Übernahme

der Aktien durch einen Investor mit mehreren Interessenten im Rahmen eines

strukturierten Investorenprozesses geprüft. Trotz zunächst aussichtsreicher

Verhandlungen mit verschiedenen Kaufinteressenten wurde bis zum Stichtag der

Insolvenzeröffnung allerdings kein verbindliches Angebot für eine Erhaltung

des Geschäftsbetriebs abgegeben, sodass der Geschäftsbetrieb nach einer

kurzen Auslaufproduktion Ende April 2023 eingestellt werden musste. Allen

Mitarbeitern wurde mit Insolvenzeröffnung gekündigt und alle wesentlichen

Vermögensgegenstände der Schuldnerin - darunter das Warenlager - wurden im

Rahmen der Betriebsfortführung bereits verwertet.

In dieser Situation haben die Investoren MERIDIANA Capital Group GmbH,

MERIDIANA Blockchain Ventures SE, SEASIDE Capital Markets GmbH, NEKO

Securities Ltd. und Anlagenwert Hamburg GmbH (nachfolgend Investoren) ein

verbindliches Angebot zur Übernahme der Aktien der Schuldnerin abgegeben, um

die Schuldnerin langfristig fortzuführen und künftig weiter an der Börse

notiert zu halten. Die Schuldnerin soll dabei unter neuer Firmierung mit dem

Markenportfolio (DIMBO, Max & Lily, NAKIKI, DARLY) und dem bisherigen

Markenkern "Alles für Dein Baby" fortgeführt werden. Allerdings wird sich

das Produktportfolio "Alles für Dein Baby" zukünftig wesentlich an

asiatische Kunden richten, wobei die Investoren auf eigene, bereits

vorhandene Vertriebsstrukturen aufbauen. Darüber hinaus wird die Schuldnerin

weitere E-Commerce-Geschäftsmodelle in einer buy-and-build-Strategie

umsetzen. Die Investoren haben sich bereit erklärt, einen Betrag in Höhe von

350.000,00 EUR an die Insolvenzmasse zu zahlen. Diese Summe erhöht den zur

Zahlung einer Insolvenzquote verfügbaren Betrag.

Wird diesem Insolvenzplan zugestimmt, so erhalten die nicht nachrangigen

Insolvenzgläubiger der Schuldnerin eine Insolvenzquote von voraussichtlich

43,946 %.

Wird dieser Insolvenzplan abgelehnt, wird der vorstehend genannte

Investorenbeitrag nicht an die Insolvenzmasse gezahlt und würde die

Schuldnerin nach der vollständigen Abwicklung und der Beendigung des

Regelinsolvenzverfahrens gelöscht werden. Die Befriedigung der Gläubiger

würde in diesem Fall mit einer geringeren Quote, voraussichtlich 39,515 %,

zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Der Insolvenzplan sieht die Bildung der folgenden drei Gruppen vor:

Gruppe 1: In diese Gruppe fallen alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger mit

ihren nicht nachrangigen Forderungen.

Gruppe 2: Zu dieser Gruppe gehören alle sonstigen Insolvenzgläubiger mit

ihren nicht nachrangigen Forderungen.

Gruppe 3: In diese Gruppe fallen die Aktionäre der Schuldnerin.

Die Gläubiger der Gruppe 1 und 2 erhalten auf ihre festgestellten

Forderungen eine Insolvenzquote. Die Höhe der Quote bestimmt sich nach dem

Verhältnis der Höhe der festgestellten oder noch feststellungsfähigen

Forderungen zur Summe des Verteilungsguthabens und beläuft sich nach

gegenwärtigem Stand der Prüfung auf voraussichtlich 43,946 %.

Die Insolvenzquote wird in zwei Tranchen gezahlt. Die Auszahlung der ersten

Tranche i.H.v. 1.000.000,00 EUR erfolgt innerhalb von vier Monaten nach

rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans. Die Auszahlung des noch

nicht mit der ersten Tranche ausgeschütteten Verteilungsguthabens erfolgt 15

Monate nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans.

Die Beteiligten der Gruppe 3 erhalten keine Zahlung oder sonstige Leistung

aus der Insolvenzmasse. Nur für den (hypothetischen) Fall, dass nach der

vollständigen Befriedigung der Forderungen aller quotenberechtigten

Gläubiger gegen die Schuldnerin noch Mittel zur Verfügung stehen

("Überschuss"), wird der Planüberwacher den Überschuss an die Alt-Aktionäre

im Verhältnis ihrer im Zeitpunkt der Ausbuchung der Alt-Aktien vorhandenen

Beteiligung am Grundkapital der Schuldnerin auskehren.

Für die Forderungen der nachrangigen Gläubiger verbleibt es bei der

gesetzlichen Regelung des § 225 InsO, so dass diese mit rechtskräftiger

Bestätigung dieses Insolvenzplans erlöschen.

Das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hat eine Gläubigerversammlung

für die Abstimmung über den Insolvenzplan einberufen, die am Montag,

11.12.2023, 09.30 Uhr, Sitzungssaal 202, 2. Stock. Infanteriestraße 5, 80797

München stattfindet.

Kontakt:

Insolvenzverwalter Ivo-Meinert Willrodt

PLUTA Rechtsanwalts GmbH

muenchen@pluta.net

27.11.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: windeln.de SE

Stefan-George-Ring 23

81929 München

Deutschland

ISIN: DE000WNDL300

WKN: WNDL30

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1782927

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1782927 27.11.2023 CET/CEST

 ISIN  DE000WNDL300

AXC0253 2023-11-27/19:30

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.