Der Revisionsverband hat die Jahresabschlüsse von Riedenhof und Gesfö für die Jahre 2014 und 2015 nicht geprüft.

Wien (OTS) - In einem unter dem Titel „Nach Betrugsanzeige: Investor Tojner kontert Doskozil mit Amtshaftungsklage“ erschienenen Artikel im heutigen Kurier rechtfertigt sich Investor Michael Tojner, „(…) dass sich das Land im Verwaltungsverfahren der Gesellschaften Gesfö und Riedenhof in den Jahren 2015 und 2016 mit renommierten Experten aufmunitioniert hatte – darunter eine auf Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, ein Top-Wirtschaftsprüfer und der Revisionsverband der gemeinnützigen Bauvereinigungen.“

Wie bereits in der [OTS0136]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190121_OTS0136/) vom 21.
Jänner 2019 richtiggestellt wurde, wurden die Jahresabschlüsse der Gesellschaften Gesfö und Riedenhof vom Revisionsverband nur bis zum Geschäftsjahr 2013 geprüft. Beiden Unternehmen wurde im Oktober 2015 – bevor die Prüfung des Geschäftsjahres 2014 durch den Revisionsverband abgeschlossen werden konnte – die Gemeinnützigkeit aberkannt. Eine Prüfungszuständigkeit des Verbandes für die Jahre 2014 und 2015 war somit nicht mehr gegeben.

Die endgültige Geldleistung für beide Gesellschaften wurde im August 2016 festgelegt. Sie wurde auf Grundlage des Jahresabschlusses 2015 ermittelt. Weder dieser Jahresabschluss noch die endgültige Geldleistung wurden vom Revisionsverband geprüft, begutachtet oder bestätigt. Das Land Burgenland hat im Zusammenhang mit der Bemessung der endgültigen Geldleistung auch keinerlei Auftrag an den – zu diesem Zeitpunkt ohnehin nicht mehr zuständigen – Revisionsverband erteilt.