Personen und öffentliche Einrichtungen, die durch illegale Kartell-Absprachen benachteiligt wurden, haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Recht auf Entschädigung. Jedermann könne auf Schadenersatz klagen, wenn ihm durch unerlaubte Absprachen von Firmen nachweislich Nachteile entstanden seien, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-435/18). Die Schadenersatzansprüche erstreckten sich nicht nur auf unmittelbar von dem Kartell betroffene Konkurrenz- oder Abnehmerunternehmen.

Im konkreten Fall hatte das Bundesland Oberösterreich Schadenersatz von Firmen gefordert, die sich bei der Wartung von Aufzügen illegal abgesprochen hatten. Dabei ging es um die Anbieter Otis, Kone, Schindler sowie den Essener Industriekonzern Thyssenkrupp . Das Land führte durch das Kartell verursachte höhere Baukosten an.

Ein österreichisches Gericht fragte in der Sache beim EuGH um Rat, die obersten EU-Richter folgten nun weitgehend der Ansicht des Bundeslandes. Im konkreten Fall muss nun aber das Gericht noch entscheiden, ob tatsächlich ein direkter Zusammenhang zwischen dem Kartell und den höheren Ausgaben des Bundeslandes bestand./asa/DP/mis

 ISIN  DE0007500001

AXC0165 2019-12-12/11:28

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