Im Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur trifft das höchste EU-Gericht am Donnerstag (9.30 Uhr) eine möglicherweise weitreichende Entscheidung. Dabei geht es um die Frage, ob Webmail-Dienste wie Googles Gmail Telekommunikationsdienste nach EU-Recht sind (Rechtssache C-193/18).

Damit gingen Verpflichtungen beim Datenschutz sowie der öffentlichen Sicherheit einher - sprich: Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden in gesetzlich geregelten Fällen. Die Netzagentur will bereits seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet.

Der EuGH soll nun klären, ob Email-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden selbst einen Internetzugang zu bieten, Telekommunikationsdienste nach EU-Recht sind. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, wie das Merkmal "gewöhnlich gegen Entgelt erbracht" auszulegen ist. Gmail ist in der Grundversion kostenlos./wim/DP/fba

 ISIN  US02079K1079

AXC0010 2019-06-13/05:49

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