Im Streit über Luftverschmutzung in Städten fällt der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch (09.30 Uhr) ein Grundsatzurteil über die Messung von Schadstoffen. Konkret geht es um die Frage, ob einzelne Betroffene die Standorte von Messstationen gerichtlich überprüfen lassen können. Zudem soll der EuGH sagen, ob EU-Grenzwerte schon dann verletzt sind, wenn an einer einzelnen Messstelle Ergebnisse zu hoch ausfallen. (Rechtssache C-723/17)

Hintergrund ist ein Fall aus Belgien. Das Urteil dürfte aber auch Hinweise für den Streit in Deutschland bringen, ob ausgerechnet an Hauptverkehrsadern gemessen werden muss. Wenn EU-Grenzwerte verletzt werden, können in letzter Konsequenz Fahrverbote drohen.

Mehrere Brüsseler Bürger und die Umweltorganisation ClientEarth hatten geklagt, weil die belgische Hauptstadt aus ihrer Sicht zu wenig gegen schmutzige Luft tut. Die zuständige Generalanwältin hatte in einem Gutachten im Februar dafür plädiert, ein Klagerecht einzelner betroffener Bürger zu bestätigen. Zudem soll aus ihrer Sicht tatsächlich der Wert einer einzelnen Messstation maßgeblich für Grenzwertverletzungen sein, nicht der Mittelwert mehrerer Punkte.

Der EuGH folgt seinen Gutachtern oft, aber nicht immer./vsr/DP/stw

 ISIN  DE0005190003  DE0007100000  FR0000131906  DE0007664039  FR0000121501

AXC0041 2019-06-26/05:49

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