EuGH zum VW-Abgasskandal: Dürfen Österreicher in der Heimat klagen?
09.07.2020 | 05:49
Der Europäische Gerichtshof entscheidet am
Donnerstag (9.30 Uhr) darüber, ob Käufer eines Volkswagen-Autos mit
manipulierter Abgas-Software im Land des Autokaufs auf Schadenersatz
klagen dürfen - und nicht in Deutschland. Hintergrund ist der Fall
von 574 VW
Normalerweise müsste eine Klage in dem Land eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist. Bereits im April äußerte sichein EuGH-Gutachter im Sinne der Kläger. Seine Meinung ist für die Luxemburger Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber.
Die 574 VW-Kunden hatten ihre Ansprüche an den österreichischen
Verein für Konsumenteninformation abgetreten. Dieser verklagte
Volkswagen
ISIN DE0007664039
AXC0028 2020-07-09/05:49
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