Verbraucher, die in Zukunft eine Lebensversicherung abschließen wollen, müssen sich auf einen geringeren Garantiezins einstellen. "Wir schlagen dem Bundesfinanzministerium vor, den Höchstrechnungszins ab 1. Januar 2021 für Neuverträge auf 0,5 Prozent festzulegen", sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), Guido Bader, der Deutschen Presse-Agentur.

Der Garantiezins - auch Höchstrechnungszins genannt - liegt seit 2017 bei 0,9 Prozent. Einst waren es bis zu 4 Prozent. Die endgültige Entscheidung trifft das Bundesfinanzministerium auf Grundlage der DAV-Berechnungen und Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin. Hintergrund des Vorschlags der Versicherungsmathematiker ist die anhaltende Zinsflaute am Kapitalmarkt.

Die Anpassungen gelten jeweils nur für Neuverträge, die nach der Änderung abgeschlossen werden. Für Besitzer mit lukrativen Altverträge ändert sich in diesem Punkt nichts. Der Garantiezins ist Teil der für Kunden wichtigen laufenden Verzinsung. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung. Über deren Höhe entscheiden die Versicherer je nach Wirtschaftslage und Erfolg ihrer Anlagestrategie jedes Jahr neu. Auch diese sinkt seit geraumer Zeit.

Angesichts der Zinsflaute fällt es den Versicherern zunehmend schwer, die hohen Zusagen der Vergangenheit zu erwirtschaften. Viele Unternehmen bieten mittlerweile Produkte ohne klassischen Garantiezins an. Sie setzen im Neugeschäft auf Verträge, die lediglich den Erhalt der eingezahlten Beiträge ganz oder teilweise zusagen. Dafür sollen sie eine etwas höhere Rendite abwerfen./mar/DP/mis

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AXC0050 2019-12-10/08:10

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