Im Rahmen des 2018 eingeleiteten Prüfverfahrens der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) kam diese zu dem Ergebnis, dass der 2016 von dem gerichtlich bestellten Gutachter bestätigte Firmenwert der CLEEN Energy GmbH als übertragende Gesellschaft zur Verschmelzung auf die jetzige CLEEN Energy AG zu hoch ausgewiesen worden sei. Die CLEEN Energy AG hat daraufhin bei einer der renommierten Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ein Gutachten zum Firmenwert in Auftrag gegeben.

Laut dem nun vorliegenden Gutachten wurde der Firmenwert der CLEEN Energy GmbH im Jahr 2016 um 529.000 Euro zu hoch bewertet. Der damalige Gutachter attestierte den Firmenwert der Gesellschaft 2016 mit 3,50 Mio. Euro Das nunmehr vorliegende Gutachten kommt hingegen auf einen Firmenwert von 2,971 Mio. Euro. Die CLEEN Energy AG wird darüber unverzüglich die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informieren.

Für die Aktionäre im Streubesitz ergeben sich daraus keine Konsequenzen. Die CLEEN Energy AG wird die entsprechenden Nachzahlungen auf das Nennkapital von den damaligen Gesellschaftern der CLEEN Energy GmbH und heutigen Kernaktionären der CLEEN Energy AG einfordern. Diese nehmen den nun im Gutachten festgestellten Firmenwert zur Kenntnis und haben das grundsätzliche Bekenntnis zur Nachzahlung abgegeben.

Hauptversammlung 2019

Als Termin für die ordentliche Hauptversammlung wurde nun der 30. August 2019 festgelegt. Die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichtes für das Geschäftsjahr 2018 wird am 31. Juli 2019 erfolgen. Die Tagesordnung für die ordentlichen Hauptversammlung 2019 wird separat bekanntgegeben.

Umsatz im ersten Halbjahr 2019

Das operative Geschäft der CLEEN Energy AG hat sich weiterhin sehr robust entwickelt: Der Umsatz wird im ersten Halbjahr 2019 im Vergleich zur Vorjahresperiode um ca. 50% gesteigert werden. Für das zweite Halbjahr 2019 wird eine Fortsetzung des Wachstumstrends erwartet.