Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am Mittwoch der Erste Group Bank die nach EU-Regeln nötigen Kapitalerfordernisse vorgegeben. Sie gelten für eine "Abwicklungseinheit", zu der neben der Erste Group auch ihre direkten österreichischen Tochterbanken und alle österreichischen Sparkassen gehören. Die Vorgaben entsprächen den Erwartungen, die Erste Group erfülle auf Basis von Daten zum Ende 2021 die Erfordernisse, teilte die Bank am Mittwochabend mit.

Konkret geht es um einen Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten ("MREL-Anforderung"/ Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities) im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva (RWA) beziehungsweise zum gesamten Risiko (LRE). Die Anforderungen im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva werden Anfang 2024 etwas steigen. Dazu kommen noch sogenannte kombinierte Kapitalpufferanforderung (CBR).

              Ab 1.1.22                  ab 1.1.24                  
              in % der      in % der LRE in % der RWAs2 in % der LRE
              RWAs2                                                 
Gesamt-MREL   26,03%        9,34%        27,78%         9,34%       
(Total MREL)                                                        
Nachrangiges  14,61%        8,43%        15,78%         8,43%       
MREL                                                                
(Subordinated                                                       
MREL)                                                               

tsk

 ISIN  AT0000652011
 WEB   http://www.erstegroup.com
       http://www.fma.gv.at

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