FMA hat für Erste Group Kapitalerfordernisse fixiert / Bank: Wir erfüllen die Bedingungen
25.05.2022 | 20:47
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am Mittwoch der Erste Group Bank die nach EU-Regeln nötigen Kapitalerfordernisse vorgegeben. Sie gelten für eine "Abwicklungseinheit", zu der neben der Erste Group auch ihre direkten österreichischen Tochterbanken und alle österreichischen Sparkassen gehören. Die Vorgaben entsprächen den Erwartungen, die Erste Group erfülle auf Basis von Daten zum Ende 2021 die Erfordernisse, teilte die Bank am Mittwochabend mit.
Konkret geht es um einen Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten ("MREL-Anforderung"/ Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities) im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva (RWA) beziehungsweise zum gesamten Risiko (LRE). Die Anforderungen im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva werden Anfang 2024 etwas steigen. Dazu kommen noch sogenannte kombinierte Kapitalpufferanforderung (CBR).
Ab 1.1.22 ab 1.1.24 in % der in % der LRE in % der RWAs2 in % der LRE RWAs2 Gesamt-MREL 26,03% 9,34% 27,78% 9,34% (Total MREL) Nachrangiges 14,61% 8,43% 15,78% 8,43% MREL (Subordinated MREL)
tsk
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