Schwarmfinanzierungsgesetz bringt wichtige Änderungen für Finanzierungen abseits von Banken

Wien (OTS) - „Unternehmen und nicht gewinnorientierte Organisationen stoßen immer wieder auf Schwierigkeiten, wenn sie für ihre Projektideen Finanzierung benötigen. Ohne Besicherung bekommen sie keine Bankkredite – das hemmt Innovation und Entwicklung. Daher haben wir Grüne uns auch bisher für alternative Finanzierungsmöglichkeiten – das Alternativfinanzierungsgesetz – eingesetzt“, sagt Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen. „Mit diesem Gesetzespaket bringen wir zwei wichtige Aspekte unter einen Hut: Wir ermöglichen die Finanzierung für KMUs sowie nicht-gewinnorientierte Projekte durch Crowdfunding. Gleichzeitig erhöhen wir den Schutz der Anleger*innen. Das stärkt nicht nur den Unternehmer*innengeist, sondern sorgt auch für die nötige Vorsicht bei der Veranlagung von Erspartem“, freut sich Götze.

Das vorliegende Gesetzespaket stellt auf Basis der Umsetzung einer EU-Verordnung eine Erweiterung der alternativen Finanzierungsmöglichkeiten dar. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen, dass Kredite, die per Crowdfunding finanziert werden, keine Bankenkonzession mehr brauchen, eine Nachschärfung der Warn- und Informationspflichten und die Benennung der Finanzmarktaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde.

„Uns war es ein besonderes Anliegen, dass solche Unternehmungen künftig verstärkt mit dem Geld ihrer Unterstützer*innen finanziert werden können. Wir sind davon überzeugt, dass dies allen zugutekommen wird. Dazu zählen aber auch entsprechende Aufklärungspflichten. Der Spagat zwischen einem leichteren Zugang zu Finanzierungen und dem Anleger*innenschutz ist uns somit gelungen“, betont Götze.