Doppelte Bezugsdauer und monatlicher Mindestauszahlungsbetrag von 1.000 Euro

Wien (OTS) - „Ich freue mich riesig über den Quantensprung beim Härtefallfonds neu“, sagt Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen. Ziel des Härtefallfonds ist der Ersatz des entgangenen Gewinns von EPUs, Mikrounternehmen bis neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Neuen Selbständigen. „In den vergangenen Wochen hat es zum Härtefallfonds viel Kritik gegeben. In sehr konstruktiven Verhandlungen ist nun eine tolle Einigung mit dem Finanzministerium gelungen“, hält Götze fest.

Folgende Änderungen sind geplant


  • Der Härtefallfonds deckt die Zeit ab Mitte März ab. Die Bezugsdauer wird nun von Mitte September auf Mitte Dezember ausgeweitet. In diesen neun (statt bisher sechs) Monaten können die Anspruchsberechtigten für sechs (statt bisher drei) Monate einen Zuschuss aus dem Fonds beantragen.

  • Der Mindestauszahlungsbetrag je Monat ist zukünftig 1.000€ für alle Anspruchsberechtigten. Bisher war der Mindestbetrag 500€, allerdings war der tatsächliche Auszahlungsbetrag aufgrund diverser Ausnahmeregelungen wesentlich geringer. Die 1.000€ setzen sich zusammen aus 500€ Mindestbetrag und 500€ Comeback-Bonus.

  • Maximal können die Anspruchsberechtigten daher nun 15.000€ aus dem Härtefallfonds bekommen (für sechs Monate), bisher waren es 6.000€ (für drei Monate). Minimal bekommen alle Anspruchsberechtigten 6.000€ (1.000€ je Monat für sechs Monate), bisher waren es theoretisch 1.500€ (500€ für drei Monate), tatsächlich allerdings oft weniger.

  • Wichtig: alle bereits eingereichten Anträge werden rückwirkend um die genannten Beträge ergänzt (Comeback-Bonus und gegebenenfalls Aufzahlung auf den Mindestbetrag 500€). Das heißt, die Berechnung der ausständigen Beträge (Comeback-Bonus und gegebenenfalls Differenzbetrag auf 500€) und Überweisung auf die Konten der Anspruchsberechtigten erfolgt automatisch, ohne neuerliche Anträge.


Neben dem Härtefallfonds als Ersatz für den Gewinn und damit quasi den Unternehmenslohn gibt es aus dem Corona-Hilfsfonds Zuschüsse zu den unternehmerischen Fixkosten.

„Mit der Ausweitung des Härtefallfonds sagen wir den vielen Selbständigen und Kleinunternehmerinnen und -unternehmern ein großes Danke. Sie sind so wichtig für unsere Nahversorgung, als Innovationstreiber*innen und nicht zuletzt geben sie vielen Menschen in den Regionen Arbeit. So stellen wir sicher, dass sie gut durch die Krise kommen und danach einen guten Neustart schaffen“, sagt Götze.