Die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sind in Zukunft verpflichtet, Obergrenzen für die Gehälter ihrer Manager festzulegen. Diese Vorschrift ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets, mit dem der Bundestag am Donnerstag die europäische Aktionärsrechterichtlinie umgesetzt hat. Danach muss der Aufsichtsrat künftig eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Das Gremium hat dabei lediglich die Wahl, ob es eine Obergrenze für den gesamten Vorstand gibt oder ob die Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds gedeckelt wird.

Bisher konnte der Aufsichtsrat die Managergehälter auf freiwilliger Basis begrenzen. Nach der Neuregelung, die die große Koalition erst im letzten Moment in das Gesetzespaket einfügte hatte, ist er künftig dazu verpflichtet. Gleichzeitig wird damit der Aktionärsversammlung das Recht eingeräumt, diese Obergrenze noch einmal abzusenken.

Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Eva Högl erklärte, unangemessen hohe Managergehälter gefährdeten das Vertrauen der Bevölkerung in die soziale Marktwirtschaft. Wenn Dax-Vorstände im Schnitt das 52-fache ihrer Mitarbeiter verdienten, sei das nicht mehr nachvollziehbar.

Die Opposition lehnte das Gesetz der großen Koalition jedoch geschlossen ab. Die AfD sprach sich dafür aus, statt des Aufsichtsrats die Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung entscheiden zu lassen. Linke und Grüne warben für eine gesetzliche Beschränkung der Managergehälter. Die FDP wies hingegen die Kritik an den Vergütungen zurück und beklagte ein generelles Misstrauen gegenüber der Wirtschaft.

Neben der Vorstandsvergütung geht es in der Aktionärsrechterichtlinie auch darum, die Information der Anleger und deren Mitspracherechte zu verbessern. Zudem werden Transparenzpflichten für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater im Aktiengesetz verankert./ax/DP/jsl

AXC0328 2019-11-14/18:09

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