Im März ist Kontinuität das Schlagwort für die
großen Indizes Dax , EuroStoxx 50 und
Stoxx Europe 50 . Zugleich dürfte auch im MDax
, dem Index unterhalb des deutschen Leitindex, alles
beim Alten bleiben.
Schwierigkeiten gibt es aber auf der Suche nach geeigneten
Nachrückern für den SDax . In dem nach Börsenwert und
-umsatz kleinsten Index der Dax-Familie könnten nämlich bis zu sechs
Wechsel anstehen. Doch es mangelt Index-Experten zufolge an
qualifizierten Unternehmen, um die Lücken aufzufüllen.
Im marktbreiten Stoxx Europe 600 Index, der die 600
größten Unternehmen Europas enthält, sind zudem laut JPMorgan
und der LBBW mit K+S und Hella
zwei deutsche Unternehmen abstiegsgefährdet.
Die Deutsche Börse nimmt die Dax-Familie am Mittwoch,
4. März, unter die Lupe und gibt etwaige Änderungen nach
Börsenschluss bekannt. Die Index-Tochter Stoxx Ltd. überprüft ihre
Indizes bereits früher, am letzten Handelstag im Februar. Sie
informiert über auszutauschende Unternehmen daher bereits am
Montagabend, 2. März. Umgesetzt werden alle etwaigen Änderungen aus
diesen Überprüfungen zum Montag, 23. März.
Am Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres stehen in den Indizes
überwiegend außerordentliche Überprüfungen an. Für potenzielle
Aufsteiger werden dann strengere Maßstäbe angelegt, als dies zu den
regulären Index-Anpassungen im September der Fall ist. Regulär
werden dagegen nur der MDax und der SDax sowie der Stoxx 600
überprüft.
Der einzige MDax-Anwärter ist nach Ansicht der Analysten Uwe Streich
von der LBBW und Tobias Adler vom Bankhaus Oddo Seydler Hellofresh
. Doch so stark ist der Kochboxen-Hersteller noch
nicht, als dass er es aus eigener Kraft in den mittelgroßen Index
der Dax-Familie schaffen könnte. "Für künftige Termine zur
Index-Überprüfung sollte man Hellofresh aber im Auge behalten", sagt
Adler.
Zugleich gibt es momentan kein MDax-Unternehmen, das die
Verbleibekriterien nicht mehr erfüllt. Der Batterienhersteller Varta
als nach Börsenwert auf Streubesitz-Basis kleinstes
Unternehmen ist aktuell mit 1,3 Milliarden Euro noch groß genug. Die
Wohnimmobilien-Gesellschaft Grand City ist gemessen
am Börsenumsatz zwar der schwächste MDax-Wert, doch auch dieser ist
immer noch ausreichend stark. "Alles in allem ist im März ein
Wechsel im MDax unwahrscheinlich", resümiert Adler.
Im SDax indes gibt es mit dem UV-Technologie-Spezialisten Dr. Hönle
und der Heidelberger Druck zwei
Kandidaten, die den Regeln der Deutschen Börse zufolge wohl
ausgetauscht werden müssen. Ebenfalls auf einem Entnahmeplatz
befindet sich Experten zufolge SGL . Darüber hinaus
seien auch der Ingenieursdienstleister Bertrandt und
die Deutsche Beteiligungs AG gefährdet. Doch welche
Unternehmen sind qualifiziert genug, all diese zu ersetzen? Mit den
jüngsten Aufnahmen von LPKF Laser für TLG und Elmos
Semiconductor für Adler Real Estate
ist die Luft sehr dünn geworden.
Unisono rechnen Streich und Adler mit einer Rückkehr des
Möbelhändlers Steinhoff in den SDax. Fraglich sei, ob
der erst 2018 an die Börse gegangene Bürovermieter Godewind
vor seiner Übernahme durch Covivo auch noch in den
Index kommt. Das französische Immobilienunternehmen will Godewind
komplett übernehmen und hat zur Absicherung der Transaktion bereits
mit verschiedenen Aktionären Aktienkaufverträge abgeschlossen.
Für SGL könnten nach Ansicht von Adler womöglich entweder erneut
Baywa , Stratec oder auch der
Software-Anbieter SNP Schneider in den SDax kommen.
Diese müssten sich längerfristig dann behaupten. Daher bleibt es bis
zuletzt auch ungewiss, ob letztgenannte womöglich Bertrandt, die
Deutsche Beteiligungs AG oder beide ersetzen werden. Und die Luft
wird dünner, denn weitere Übernahmen im SDax laufen bereits. Die
nächsten Kandidaten, die bald ausscheiden könnten und für die dann
Ersatz benötigt wird, sind RIB Software und Isra
Vision . /ck/tih/fba
--- Von Claudia Müller, dpa-AFX ---
ISIN DE0008469008 EU0009658145 DE0006450000 DE0007203705 DE0009653386
AXC0246 2020-02-26/15:38
Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.